In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock erhalten Sie nicht nur die passenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Darüber hinaus geben wir Ihnen wertvolle Informationen rund um den öffentlichen Dienst. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und haben im Folgenden einige der häufigsten Fragen zum Thema Krankenversicherung beantwortet.
Bin ich als Referendar automatisch krankenversichert?
Sobald Ihr Referendariat beginnt, ändert sich an Ihrer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung nichts. Sie müssen selbst tätig werden, um hier eine Veränderung zu bewirken. Da Sie als Referendar ein Beamter auf Widerruf sind, besteht für Sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da viele Referendare zu Beginn noch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stellt sich für sie die Frage, ob sie wechseln sollen. In Anbetracht der zahlreichen Vorteile, die eine private Krankenversicherung bietet, sollten Sie sich für diese entscheiden.
Bei der privaten Krankenversicherung profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungskatalog, der je nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen individualisiert werden kann. So zahlen Sie nur für die Leistungen, die Sie auch tatsächlich benötigen. Darüber hinaus erhalten Sie bei der privaten Krankenversicherung Ihren Anspruch auf Beihilfe aufrecht. Dieser Anspruch fällt bei der gesetzlichen Krankenversicherung weg. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock stellt Ihnen die beihilfekonforme Krankenversicherung gern persönlich vor.
Gibt es spezielle Versicherungen für Referendare?
Schon als Referendar sind Sie in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Referendare zu Dienst und Treue verpflichtet sind, müssen Dienstherrn Fürsorgepflichten erfüllen. Um diesem besonderen Verhältnis entsprechen zu können, benötigen Sie bereits als Referendar maßgeschneiderte Versicherungslösungen.
Allem voran müssen Sie sich um eine zuverlässige Krankenversicherung kümmern. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock ist Ihr starker Partner, wenn es um das Thema Krankenversicherung geht. Außerdem ist es wichtig, dass Sie sich vor den allgegenwärtigen Haftungsrisiken absichern. Hierfür haben wir die Diensthaftpflichtversicherung im Angebot. Diese wehrt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Forderungen. Auch das Risiko der Dienstunfähigkeit darf nicht unterschätzt werden. Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock das optimale Versicherungsprodukt für Referendare im Angebot. Hier erhalten Sie eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge.
Benötigen Referendare überhaupt eine Krankenversicherung?
Diese Frage hat bereits der Gesetzgeber selbst beantwortet. Seit geraumer Zeit gilt für alle deutschen Staatsbürger die allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Die Gründe hierfür liegen ganz klar auf der Hand. Es soll vermieden werden, dass Personen aus finanziellen Gründen auf eine medizinische Behandlung verzichten.
Die Versicherungspflicht geht bei Beamten wie Referendaren noch weiter. Sie unterliegen neben der allgemein gültigen Pflicht zur Krankenversicherung auch der Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Obwohl die Beihilfe bereits mindestens die Hälfte der Gesundheitskosten übernimmt, muss der Beamte für die übrigen Kosten eine Restkostenversicherung abschließen. Hier hat er die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Das Beamtenrecht greift auf diese Verpflichtung zurück, um die Beamten vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Schließlich müssten diese für die Restkosten persönlich aufkommen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock bietet Referendaren die beihilfekonforme Krankenversicherung zu attraktiven Konditionen.