Wo erhalte ich als Lehrer die beste Beratung?
Der erste Weg führt viele in eine Versicherungsagentur oder Bank. Doch hier sollten Sie Obacht walten lassen. Selbstverständlich werden Sie dort eine umfassende Beratung erhalten. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass es der Beratung an Unabhängigkeit mangeln wird. Die Agentur wird versuchen, Ihnen die eigenen Produkte ans Herz zu legen. Die bessere Alternative ist ein unabhängiger Versicherungsmakler. Dieser hat in der Regel viele verschiedene Versicherungs- und Vorsorgeprodukte im Angebot. Alternativ steht Ihnen auch das Internet als praktische Informationsplattform zur Verfügung. Hier können Sie in einer der zahlreichen Vergleichsportale gezielt nach den passenden Produkten suchen.
Auch wir bieten Ihnen einen unabhängigen Versicherungsvergleich. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock unterstützen wir Lehrer gerne bei der Findung der passenden Versicherungslösungen. Hierbei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes.
Worauf müssen Lehrer bei der passenden Versicherung achten?
Als Lehrer befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses erfordert maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die stets die berufstypischen Risiken im Auge behalten. So sollten Sie beispielsweise darauf achten, dass Sie als verbeamteter Lehrer eine beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock ins Auge fassen. Diese überzeugt durch umfangreiche Leistungen und erhält Ihren Anspruch auf Beihilfe aufrecht.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie den Haftungsrisiken Ihres Dienstes entsprechen. Als Lehrer sehen Sie sich tagtäglich mit einer großen Verantwortung konfrontiert. Ein noch so kleiner Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock ist die optimale Absicherung. Auch die Dienstunfähigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Schließlich hat sie schwerwiegende finanzielle Folgen.
Wie kann ich die Versicherung wechseln?
Es kann viele Gründe für einen Wechsel der Versicherung geben. In der Regel bietet die angestrebte Versicherung bessere Konditionen. Doch bei einem Wechsel sollten Sie einiges beachten. Zum einen ist es wichtig, dass Sie die Kündigungsfrist Ihrer gegenwärtigen Versicherung im Auge behalten. Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, dass Sie Versorgungslücken vermeiden. Kündigen Sie erst dann, wenn der neue Versicherungsvertrag so gut wie sicher ist.
Der häufigste Versicherungswechsel findet statt, wenn Sie verbeamtet werden. Sobald Sie ins Referendariat eintreten gelten Sie als Beamter auf Widerruf. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Nun können Sie von der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock profitieren. Dieser Wechsel ist unkompliziert möglich.
Was kostet mich als Lehrer eine gesetzliche Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie einen pauschalen Prozentsatz bezahlen. Dementsprechend lassen sich die Kosten auch leichter errechnen als in der privaten Krankenversicherung. Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung muss monatlich 15,5% seines Gehaltes für die Krankenversicherung bezahlen. Allerdings trifft verbeamtete Lehrer im Gegensatz zu Angestellten ein entscheidender Nachteil. Sie müssen für die Beiträge vollumfänglich selbst aufkommen.
Klassische Angestellte erhalten bei den Versicherungsbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung die Unterstützung ihres Arbeitgebers. Dieser übernimmt die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Dementsprechend kann eine private Krankenversicherung für Lehrer die günstigere Alternative sein. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock führen für Sie gerne unverbindlich eine Vergleichsrechnung durch.
Bin ich als Lehrer automatisch krankenversichert?
Auch für Sie als Lehrer gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Aus diesem Grund müssen Sie Mitglied einer Krankenversicherung sein. In der Regel sind Sie während Ihres Studiums noch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Zwang ändert sich mit Eintritt ins Referendariat. Da Sie nun Beamter auf Widerruf sind, haben Sie auch einen Anspruch auf Beihilfe. Dementsprechend haben Sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung findet jedoch nicht automatisch statt. Hier müssen Sie selbst aktiv werden. Wer keinen Wechsel möchte, der verbleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung. Da verbeamtete Lehrer hier jedoch empfindliche Nachteile verkraften müssen, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung ratsam. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock ist die perfekte Alternative zur schwachen gesetzlichen Krankenversicherung.
Lehrern in einem Angestelltenverhältnis steht keine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zu. Sie müssen wie klassische Angestellte zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Erst, wenn deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, ist ein Wechsel möglich. Alternativ kann auch eine Verbeamtung den Weg in die private Krankenversicherung eröffnen.
Wo finden Lehrer die günstigste Krankenversicherung?
Diese Frage kann nur schwer beantwortet werden. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Lehrer in der Regel immer das Gleiche. Ein Vergleich zwischen den Anbietern lohnt sich nicht. Der Grund liegt ganz klar auf der Hand. Der Versicherungsbeitrag wird vom Gesetzgeber bestimmt. Sie müssen monatlich 15,5% Ihres Gehalts entrichten. Die Krankenversicherungen haben hierauf keinen Einfluss.
Es kann sich jedoch ein Vergleich zwischen den privaten Krankenversicherungen lohnen. Hier spielt bei der Beitragsberechnung nicht Ihr Einkommen eine Rolle, sondern andere Faktoren. Beispielhaft zu nennen seien individuelle Eigenschaften wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
Besonders interessant kann auch ein Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sein. Da Sie als Beamter aufgrund Ihrer Beihilfeberechtigung nicht alle Gesundheitskosten mit der Versicherung abdecken müssen, profitieren Sie zumindest bei der privaten Krankenversicherung von attraktiven Konditionen. Hier kann es sogar so weit gehen, dass Sie weniger bezahlen müssen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock führt gerne eine unverbindliche Vergleichsrechnung mit Ihnen durch.
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?
Sollten Sie krank werden, gilt es zunächst einmal schnellstmöglich für Genesung zu sorgen. Suchen Sie einen Arzt auf und lassen Sie sich medizinisch behandeln. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Behandlungskosten im Anschluss unmittelbar zwischen Arzt und Krankenkasse beglichen. Alles, was Sie tun müssen, ist Ihre Krankenkarte bereitzuhalten. Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Hier muss der Versicherungsnehmer im Anschluss an eine Behandlung in Vorkasse treten. Die Kosten, die dabei entstanden sind, kann der verbeamtete Lehrer anschließend bei seiner Beihilfestelle und der Krankenversicherung geltend machen.
Hierbei sollten die Fristen beachtet werden. Während Sie bei der Beihilfestelle binnen eines Jahres die Kosten einreichen müssen, gilt bei der privaten Krankenversicherung die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock erklären Ihnen das Prozedere gerne im Detail. Hierbei gehen wir auch auf die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung ein.