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DBV Hecht & Schnak oHG in Rostock Krankenversicherung für Referendare

Krankenversicherung

Wer sein Lehramtsstudium erfolgreich besteht, hat auf dem Weg zum Dasein als Lehrer einen weiteren großen Schritt gemacht. Nun folgt mit dem Referendariat der letzte große Ausbildungsabschnitt, bevor Sie als Vollzeitlehrer tätig werden. Doch bevor es mit dem Referendariat losgehen kann, werden Sie zunächst feierlich zum Beamten auf Widerruf ernannt.
 
Nun begeben Sie sich in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das in der Regel bis zum Eintritt in den Ruhestand Bestand hat. Es ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. So sind Sie bereits als Referendar zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum hat Ihnen gegenüber eine finanzielle Fürsorgepflicht und eine Krankenfürsorgepflicht. Der finanziellen Fürsorgepflicht kommt er durch ein monatliches Referendargehalt und der Krankenfürsorgepflicht in Form der Beihilfe nach.
 
Bei der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Für den Rest müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen. Hier wählen Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Diese Wahl sollte wohl überlegt getroffen werden. Damit Sie einen Überblick über die Bedeutung der passenden Krankenversicherung erhalten, haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock im Folgenden einige wichtige Informationen aufgelistet.

Sie müssen Ihrer Versicherungspflicht nachkommen

Obwohl Referendare einen Beihilfeanspruch haben, besteht auch für sie eine Versicherungspflicht. So müssen Sie für die übrigen Restkosten, die die Beihilfe nicht trägt, eine sogenannte Restkostenversicherung abschließen. Hier haben Sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Diese beiden Versicherungssysteme unterscheiden sich sehr. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich für die Krankenversicherung entscheiden, die zu Ihnen passt.

Krankenversicherung für Referendare im Detail

Die gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie einige Nachteile verkraften. So verlieren Sie beispielsweise Ihren Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Darüber hinaus müssen Sie im Gegensatz zu klassischen Angestellten die Versicherungsbeiträge vollumfänglich aus eigenen Mitteln bestreiten. Auf einen Arbeitnehmer, der sich zur Hälfte beteiligt, können sich nur Lehrer in einem Angestelltenverhältnis verlassen.
 
Neben den finanziellen Nachteilen müssen Referendare auch mit einem geringeren Leistungsumfang leben. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung haben Sie beim Leistungskatalog kein Mitspracherecht. Sie erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch die Leistungen, die alle anderen Versicherungsnehmer haben - ob Sie wollen oder nicht.
 
Wer den Leistungsumfang in Eigenregie erweitern möchte, kommt um private Zusatzversicherungen nicht herum. Diese können viel Geld kosten. Ein klassisches Beispiel ist die private Zahnzusatzversicherung.
 
Doch die gesetzliche Krankenversicherung bietet auch ein Alleinstellungsmerkmal, welches zugleich einen großen Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung darstellt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seine Kinder kostenfrei im Wege der Familienversicherung mitversichern zu können. Dies kann vor allem für kinderreiche Familien eine große finanzielle Entlastung sein.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung

Als Referendar befinden Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis. Hieraus resultiert für Sie ein großer Vorteil. Sie können, im Gegensatz zu einem Angestellten, einkommensunabhängig zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Somit können Sie trotz Ihres vergleichsweise geringen Ausbildungsgehalts bereits in den Genuss der umfangreichen Leistungen der privaten Krankenversicherung kommen.
 
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie keinen Leistungskatalog, der vom Gesetzgeber festgesetzt wurde. Sie können vielmehr in Zusammenarbeit mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock Ihren ganz individuellen Leistungskatalog zusammenstellen. Vom Grund- bis hin zum Premiumschutz ist hierbei alles möglich.
 
Neben dem individuellen Leistungskatalog ziehen Sie noch weitere Vorteile aus der Wahl der privaten Krankenversicherung. So behalten Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe aufrecht. Da Ihre Beihilfestelle mindestens 50% der erstattungsfähigen Gesundheitskosten übernimmt, sichern Sie sich sehr gute Konditionen. In Kombination mit Ihrem jungen Alter und dem vergünstigten Tarif für Referendare profitieren Sie finanziell.

Sichern Sie sich die optimale Krankenversicherung

Wer an die private Krankenversicherung denkt, ist schnell abgeschreckt. Schließlich herrscht die einhellige Meinung, dass diese mit unbezahlbaren Beiträgen aufwartet. Doch dies ist bei Beamten keineswegs der Fall. Da Sie von Ihrem Dienstherrn Unterstützung in Form der Beihilfe erhalten, kann Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock die günstige beihilfekonforme Krankenversicherung anbieten.
 
Genau genommen handelt es sich bei der beihilfekonformen Krankenversicherung um die einzig wahre Restkostenversicherung. Schließlich deckt diese auch tatsächlich nur die Kosten ab, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Der Referendar muss dabei vollumfänglich für die monatlichen Versicherungsbeiträge aufkommen. Dies kann zur Folge haben, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Endeffekt sogar teurer ist als die private beihilfekonforme Krankenversicherung.
 
Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock führen für Sie gern eine unabhängige und unverbindliche Vergleichsrechnung durch. Hier können Sie sehen, wie viel Leistung Sie für Ihre Versicherungsbeiträge schlussendlich erhalten.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Krankenversicherung? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock. Wir freuen uns auf Sie!

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FAQ - Krankenversicherung
für Referendare

In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock erhalten Sie nicht nur die passenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Darüber hinaus geben wir Ihnen wertvolle Informationen rund um den öffentlichen Dienst. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und haben im Folgenden einige der häufigsten Fragen zum Thema Krankenversicherung beantwortet.

Bin ich als Referendar automatisch krankenversichert?

Sobald Ihr Referendariat beginnt, ändert sich an Ihrer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung nichts. Sie müssen selbst tätig werden, um hier eine Veränderung zu bewirken. Da Sie als Referendar ein Beamter auf Widerruf sind, besteht für Sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da viele Referendare zu Beginn noch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stellt sich für sie die Frage, ob sie wechseln sollen. In Anbetracht der zahlreichen Vorteile, die eine private Krankenversicherung bietet, sollten Sie sich für diese entscheiden.
 
Bei der privaten Krankenversicherung profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungskatalog, der je nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen individualisiert werden kann. So zahlen Sie nur für die Leistungen, die Sie auch tatsächlich benötigen. Darüber hinaus erhalten Sie bei der privaten Krankenversicherung Ihren Anspruch auf Beihilfe aufrecht. Dieser Anspruch fällt bei der gesetzlichen Krankenversicherung weg. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock stellt Ihnen die beihilfekonforme Krankenversicherung gern persönlich vor.

Gibt es spezielle Versicherungen für Referendare?

Schon als Referendar sind Sie in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Referendare zu Dienst und Treue verpflichtet sind, müssen Dienstherrn Fürsorgepflichten erfüllen. Um diesem besonderen Verhältnis entsprechen zu können, benötigen Sie bereits als Referendar maßgeschneiderte Versicherungslösungen.
 
Allem voran müssen Sie sich um eine zuverlässige Krankenversicherung kümmern. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock ist Ihr starker Partner, wenn es um das Thema Krankenversicherung geht. Außerdem ist es wichtig, dass Sie sich vor den allgegenwärtigen Haftungsrisiken absichern. Hierfür haben wir die Diensthaftpflichtversicherung im Angebot. Diese wehrt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Forderungen. Auch das Risiko der Dienstunfähigkeit darf nicht unterschätzt werden. Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock das optimale Versicherungsprodukt für Referendare im Angebot. Hier erhalten Sie eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge.

Benötigen Referendare überhaupt eine Krankenversicherung?

Diese Frage hat bereits der Gesetzgeber selbst beantwortet. Seit geraumer Zeit gilt für alle deutschen Staatsbürger die allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Die Gründe hierfür liegen ganz klar auf der Hand. Es soll vermieden werden, dass Personen aus finanziellen Gründen auf eine medizinische Behandlung verzichten.
 
Die Versicherungspflicht geht bei Beamten wie Referendaren noch weiter. Sie unterliegen neben der allgemein gültigen Pflicht zur Krankenversicherung auch der Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Obwohl die Beihilfe bereits mindestens die Hälfte der Gesundheitskosten übernimmt, muss der Beamte für die übrigen Kosten eine Restkostenversicherung abschließen. Hier hat er die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
 
Das Beamtenrecht greift auf diese Verpflichtung zurück, um die Beamten vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Schließlich müssten diese für die Restkosten persönlich aufkommen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Rostock bietet Referendaren die beihilfekonforme Krankenversicherung zu attraktiven Konditionen.

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Haben Sie noch Fragen zur Krankenversicherung für Studenten und Referendare? Dann vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock. Wir beraten Sie gern!

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