Sinn und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Je nach Status, den Sie als Beamtin oder Beamter bereits erreicht haben, sind Sie unterschiedlich über den Dienstherrn abgesichert. Allgemein gilt dabei, dass in den ersten Dienstjahren kaum eine Absicherung besteht. Konkret sehen die einzelnen „Stufen“ so aus:
- Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen, verlieren Besoldung, Beihilfe und Versorgungsansprüche
- Auch Beamte auf Probe verlieren ihren Beamtenstatus und damit alle Ansprüche
- Bei Beamten auf Lebenszeit erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand, sie erhalten eine Pension (= Ruhegehalt), die sich nach dem letzten Bruttogehalt bemisst
Durch die Entlassung ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer vor allem in den ersten Jahren unverzichtbar. Denn verdienen Sie aktuell etwa 3.500 Euro netto, sind Beamter auf Probe und werden aufgrund der Folgen eines Sportunfalls entlassen, fehlt Ihnen dieses gesamte Einkommen. Die Versorgungslücke beträgt also 3.500 Euro!
Welche Ursachen es für die Dienstunfähigkeit gibt, spielt weder für den Dienstherrn noch für die Versicherung eine Rolle. Es kommt einzig darauf an, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren Dienst auszuüben.