Die Wahlfreiheit
Gesetzliche oder private Krankenversicherung
In Deutschland bestehen zwei Möglichkeiten, sich gegen Krankheit zu versichern. Auf der ei-nen Seite steht die gesetzliche, auf der anderen Seite die private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter. Die wichtigsten Unterschiede:
- Gesetzliche Versicherung/Kasse: Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und steigt ent-sprechend an, wenn es sich erhöht. Die Leistungen sind gesetzlich vorgegeben und können nicht durch einen Vertrag selbst bestimmt werden. Insgesamt müssen die Leistungen „angemessen und wirtschaftlich“ sein, so die geltenden Gesetze
- Private Krankenversicherung/PKV: Der Beitrag hängt von den Faktoren Alter, Beruf, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab. Denn hier schließen Sie mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Heiko Jacobsen in Magdeburg einen Vertrag und entscheiden selbst, welche Leistungen Sie wünschen. Hier gibt es keinen „Wirtschaftlichkeitsgrundsatz“