Private Krankenversicherung für Referendare & Studenten | DBV Magdeburg Heiko Jacobsen

DBV Magdeburg Heiko Jacobsen Private Krankenversicherung
für Referendare & Studenten

Private Krankenversicherung für Referendare und Lehramts-
anwärter der DBV Heiko Jacobsen in Magdeburg

Referendare und Lehramtsanwärter genießen bei ihrem Krankenversicherungsschutz Wahl-freiheit. Sie entscheiden selbst, ob sie in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung eintreten. Dafür zahlt der Dienstherr einen Anteil der Krankheitskosten, die sogenannte Beihilfe. Da auch Referendare bereits im Beamtenverhältnis (auf Widerruf) beschäftigt werden, erhalten sie ab dem ersten Tag Beihilfe.

Die Wahlfreiheit

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

In Deutschland bestehen zwei Möglichkeiten, sich gegen Krankheit zu versichern. Auf der ei-nen Seite steht die gesetzliche, auf der anderen Seite die private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter. Die wichtigsten Unterschiede:

  • Gesetzliche Versicherung/Kasse: Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und steigt ent-sprechend an, wenn es sich erhöht. Die Leistungen sind gesetzlich vorgegeben und können nicht durch einen Vertrag selbst bestimmt werden. Insgesamt müssen die Leistungen „angemessen und wirtschaftlich“ sein, so die geltenden Gesetze
  • Private Krankenversicherung/PKV: Der Beitrag hängt von den Faktoren Alter, Beruf, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab. Denn hier schließen Sie mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Heiko Jacobsen in Magdeburg einen Vertrag und entscheiden selbst, welche Leistungen Sie wünschen. Hier gibt es keinen „Wirtschaftlichkeitsgrundsatz“
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Der Beihilfeanspruch

Referendare und Lehramtsanwärter haben einen Beihilfeanspruch. Die Beihilfe übernimmt zwischen 50 und 70 Prozent der vom Arzt in Rechnung gestellten Behandlungs- und Krankheitskosten. Beihilfe wird aber nur uneingeschränkt gezahlt, wenn Beamte privat krankenversichert sind. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten sie keine Rechnung vom Arzt und haben dadurch auch keine eigenen Aufwendungen.
Die private Krankenversicherung wird an den Beihilfeanspruch angepasst und übernimmt dann genau den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht zahlt. Dadurch wird die sogenannte „Restkostenversicherung“ günstiger, da sie nicht die volle Behandlung zahlen muss.

Beispiele:

  • Sie sind gesetzlich versichert, gehen zum Arzt und die Leistungen werden über das Kärtchen direkt mit der Kasse abgerechnet. Für die Versicherung werden pro Monat 500 Euro fällig.
  • Sie sind privat versichert. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung über 800 Euro vom Arzt, die Beihilfe (Satz 50 Prozent) übernimmt 400 Euro. Für den Rest kommt die private Krankenversicherung auf. Sie kostet pro Monat nur 290 Euro.

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter hat verschiedene Vor- und Nachteile:

Vorteile der PKV

  • Leistungen deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse
  • Beitrag ist abhängig vom Alter und Gesundheitszustand
  • Vertraglich garantierte, grundsätzlich lebenslang gewährte Leistungen
  • Individuelle Anpassung an den Beihilfeanspruch, auch wenn er sich ändert
  • kostenfreie Familienversicherung für Ehegatte und Kinder
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich
  • Volle Übernahme von Zahnleistungen, Psychotherapie und je nach Tarif auch von alternativen Heilmethoden sowie von Rehas und Kuren

Anders als in der Öffentlichkeit häufig behauptet, wird die private Krankenversicherung im Alter nicht unbezahlbar. Denn zum einen erhöht sich hier der Beihilfeanspruch, zum anderen bildet die DBV Heiko Jacobsen in Magdeburg sogenannte Alterungsrückstellungen, die es uns später ermöglichen, den monatlichen Versicherungsbeitrag stabil zu halten.

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FAQ

Worauf gilt es beim Abschluss der privaten Krankenversicherung zu achten?

Achten Sie beim Abschluss der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter auf diese Punkte:

  • Schließen Sie eine Anwartschaft ab, wenn Sie bereits während des Studiums oder davor wissen, dass Sie später einmal eine PKV benötigen. So „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand
  • Schließen Sie die PKV frühestmöglich ab, um zu verhindern, dass Sie wegen des Alters oder Vorerkrankungen nicht mehr aufgenommen werden können
  • Passen Sie die Leistungen und den Übernahme-Prozentsatz der PKV exakt an die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn an, da sonst Lücken in der Absicherung entstehen können
  • Wählen Sie Ihren Selbstbehalt vorsichtig aus oder verzichten Sie gänzlich auf die Vereinbarung

Die private Krankenversicherung ist an die jeweiligen Dienstherren und ihre Beihilferegelungen angepasst. So übernehmen wir Aufwendungen, bei denen die Beihilfe unter dem sonst üblichen Prozentsatz gezahlt wird, vollständig.
Nutzen Sie außerdem unsere Öffnungsklausel. Auch wenn Sie wegen Vorerkrankungen eigentlich nicht oder nur mit Einschränkungen in die PKV aufgenommen werden könnten, haben Sie innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt ins Beamtenverhältnis die Möglichkeit, die private Krankenversicherung abzuschließen. Dabei erheben wir maximal einen 30-prozentigen Zuschlag auf Ihre Prämien.

Was unterscheidet gesetzliche und private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung bietet durch das privatrechtliche Vertragsverhältnis individuellere und bessere Leistungen als die gesetzliche Kasse. Sie kann außerdem individueller an den Versicherungsbedarf angepasst werden.

Von welchen Vorteilen profitiere ich in der privaten Krankenversicherung?

Wir übernehmen Zahnleistungen zu 100 Prozent, leisten auch bei alternativen Heilmethoden und schließen Lücken in der Beihilfeversorgung. In der GKV steigen die Beiträge mit Ihrem Ein-kommen, was in der PKV nicht der Fall ist. Außerdem erhalten Sie als gesetzlich Versicherter keine Beihilfe.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heiko Jacobsen

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