Wichtige Versicherungen für Lehrer, Lehramtsanwärter &
Referendare der DBV Heiko Jacobsen in Magdeburg

Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare gehören zu den Beamten und sind damit eine besondere Berufsgruppe, die einen eigenständigen Absicherungsbedarf hat. Er ist mit dem von Angestellten und Freiberuflern kaum bis wenig vergleichbar. Andere Lehrkräfte arbeiten als Tarifbeschäftigte oder auf selbstständiger Basis, was ebenfalls mit einem besonderen Bedarf einhergeht. Wir geben einen Überblick.

Risiken und Versicherungsbedarf als Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendar

Als Lehrkraft tragen Sie eine besondere Verantwortung, die bereits im täglichen Schulalltag zu spüren ist. Sind Sie beispielsweise mit Ihren Schülern auf Klassenfahrt oder übernehmen die Pausenaufsicht, liegt die Haftung für Schäden und Zwischenfälle bei Ihnen. Das gilt auch dann, wenn Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare sind daher bestimmte Versicherungen notwendig. Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie den Lehrerberuf nicht mehr ausüben können. Die private Krankenversicherung schließt die Lücke zwischen Beihilfe und tatsächlichen Kosten. Mit der Diensthaftpflicht sind Sie vor Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen geschützt.

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Die einzelnen Berufsgruppen

Angestellte, verbeamtete und selbstständige Lehrer

Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare sind an Schulen auf verschiedene Arten beschäffigt. Die größte Gruppe der Lehrkräfte sind dabei die verbeamteten Lehrer, die folgende Versicherungen benötigen:

  • Private Krankenversicherung / Restkostenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel
  • Dienstliche Haftpflichtversicherung (Diensthaftpflicht)

Für angestellte Lehrkräfte ist der Versicherungsbedarf vergleichbar, wobei hier auch die gesetzliche Krankenversicherung vorgeschrieben sein kann. Das ist der Fall, wenn das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JEAG), die jedes Jahr neu festgelegt wird, liegt.

Kleiner Tipp

Freiberufliche Lehrer sollten ergänzend Altersvorsorge betreiben, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Außerdem wichtig: Eine höhere Berufsunfähigkeitsrente, da es – anders als bei Beamten – keinen Dienstherrn gibt, der sich im Fall der Fälle um Ihre Versorgung kümmert. Die Berufs- oder Diensthaftpflicht ist ebenfalls elementar, da Sie als Selbstständiger für Ihr Handeln voll verantwortlich sind.

Die jeweiligen Versicherungen für Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare

Bis hier haben wir einen groben Überblick über die einzelnen Versicherungen für Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare gegeben. Nun schauen wir uns die Policen etwas genauer an:

  • Krankenversicherung: Beamte erhalten eine Beihilfe, die mindestens die Hälfte der Krankheits-kosten übernimmt. Die private Krankenversicherung übernimmt den Rest der Aufwendungen. Als Angestellter sind Sie in der Regel gesetzlich versichert, wenn Sie sich nicht aufgrund Ihres Einkommens freiwillig für die PKV entscheiden. Als Freiberufler haben Sie die Wahl, wie Sie sich versichern möchten.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Können Sie Ihrer Tätigkeit als Lehrkraft nicht mehr nachgehen, erhalten Sie als Beamter auf Lebenszeit Leistungen vom Dienstherrn. Als Beamter auf Widerruf und Probe, als Angestellter und Freiberufler gehen Sie aber erstmal leer aus, weshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist. Sie leistet, wenn Sie Ihren letzten Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können.
  • Diensthaftpflicht: Fügen Sie im Rahmen des Dienstes anderen Menschen einen Schaden zu, müssen Sie für die finanziellen Folgen geradestehen. Die Diensthaftpflicht übernimmt die Forderung der Geschädigten.

Als Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendar sollten Sie den besonderen Absicherungsbedarf bei Ihrer Entscheidung über die einzelnen Versicherungen berücksichtigen. So vermeiden Sie Deckungslücken. Vereinbaren Sie einfach Ihre erste persönliche Beratung!

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FAQ

Worauf muss ich bei der Auswahl der Versicherung achten?

Achten Sie besonders auf den beruflichen Status, da Angestellte einen anderen Absicherungs-bedarf als Beamte und diese wiederum einen anderen Bedarf als Freiberufler haben.

Welche Versicherungen benötigt ein Lehrer?

Zusätzlich zu gesetzlichen Pflichtversicherungen sollten sich Lehrer gegen Haftung und Dienst-unfähigkeit absichern.

Ist der Verlust des Lehrerschlüssels durch die Privathaftpflicht abgedeckt?

Grundsätzlich können Sie den Verlust beruflicher Schlüssel in der privaten Haftpflichtversicherung einschließen. Die Diensthaftpflicht übernimmt ihn in jedem Fall.

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