Die Bedeutung der Dienstanfänger-Police für Beamtinnen und Beamte
Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Staatsdienst beschäftigt werden können, stellt der Amtsarzt früher oder später die Dienstunfähigkeit fest. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe werden dann aus dem aktiven Dienst entlassen. Eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt nicht, weshalb keinerlei Versorgungsansprüche bestehen. Im schlimmsten Fall stehen Sie hier vor dem Nichts – ohne etwas dafür zu können.
Erst als Beamter auf Lebenszeit versetzt Sie der Dienstherr in den Ruhestand, wenn Sie dienst-unfähig sind. Hier erhalten Sie die sogenannte Mindestpension („Mindestruhegehalt“) und benötigen eine weniger umfangreiche Zusatzabsicherung.
Die Dienstanfänger-Police der DBV schließt die Lücken in der beamtenrechtlichen Absicherung besonders in den ersten Dienstjahren. Wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt, erkennen wir das Gutachten an und zahlen die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente aus.