Sinn & Zweck der privaten Krankenversicherung für Lehrer
Sobald Sie als angehende Lehrerin oder Lehrer Ihr Studium beendet haben und das Referendariat bzw. die Anwärterzeit beginnen, erhalten Sie den Status des Beamten auf Widerruf. Bereits in dieser Phase haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Das bedeutet, dass dieser sich an den Krankheitskosten zu einem Prozentsatz zwischen 500 und 80 Prozent beteiligt.
Praktisches Beispiel: Sie entscheiden sich für eine Behandlung durch einen erfahrenen Heilpraktiker, da Sie mit Verspannungen zu kämpfen haben. Dieser stellt Ihnen im Anschluss eine Rechnung über 1.000 Euro aus. Durch Ihren Beihilfesatz von 80 Prozent werden 800 Euro vom Dienstherrn übernommen.
Wie Sie sehen, bleibt dennoch ein Teil der Behandlungskosten offen, hierbei handelt es sich um die sogenannten Restkosten. Durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland dürfen Sie diese nicht aus eigener Tasche zahlen. Hier kommt die beihilfekonforme private Krankenversicherung für Lehrer der DBV ins Spiel und schließt die Versorgungslücke.
