Nach Abschluss der Dienstanfänger-Police für Lehrer der DBV profitieren Sie von umfassenden Leistungen und Vorteilen im Ernstfall:
- Durch die echte DU-Klausel erkennen wir die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt ohne eine zweite Überprüfung an.
- Alle Beiträge für die Dienstanfänger-Police können Sie im jeweiligen Jahr als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
- In allen Tarifen verzichtet die DBV auf die abstrakte Verweisung. Ihnen werden nach der Dienstunfähigkeit keine alternativ ausübbaren Berufe angeboten.
- Sofort nach Eintritt der Dienstunfähigkeit erhalten Sie Ihre monatliche vereinbarte DU-Rente. Die Höhe dieser Zahlungen bestimmen Sie selbst.
Die Dienstanfänger-Police kombiniert die Absicherung gegen die Dienstunfähigkeit in den ersten Jahren mit einer privaten Altersvorsorge. Ein Teil der Beiträge fließt dadurch in Ihre Absicherung, während ein anderer in Ihre Zukunft investiert wird.