
Sinn & Zweck der
Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer
Als Beamtin oder Beamter in Deutschland gilt für Sie die sogenannte Amtshaftung. Schäden, welche während der Dienstzeit entstehen, werden hierdurch vom Arbeitgeber, in diesem Fall vom Staat, übernommen. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme: Der Dienstherr übernimmt einen Schaden zwar zunächst, kann die Summe jedoch unter Umständen im Nachhinein von Ihnen zurückfordern. Hier setzt die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte an.
Ein praktisches Beispiel aus dem Alltag: Sie sind Beamtin in der Stadtverwaltung und arbeiten im Bauamt. Durch einen Fehler Ihrerseits wird ein Bauantrag genehmigt, obwohl noch Fehler vorhanden sind. Diese fallen später auf, der Bauherr hat die Baustelle allerdings bereits fortgeführt. Es entsteht ein Schaden zur Behebung der Fehler in Höhe von 3.000 Euro, welche der Dienstherr von Ihnen wiederhaben möchte.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte übernimmt in diesem Fall den Schaden und Sie müssen nicht persönlich für die hohen Kosten aufkommen. Die DBV verzichtet zudem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, trotz des Fehlers bleibt also der vollständige Versicherungsschutz erhalten.