Sinn & Zweck einer
Dienstunfähigkeitsversicherung
Um Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter werden zu können, müssen Sie mehrere Stufen der Verbeamtung durchlaufen. Eine Dienstunfähigkeit kann in dieser Zeit durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit passieren und sorgt dafür, dass Sie von einem auf den anderen Tag Ihre existenzielle Grundlage verlieren. Je nachdem, in welchem Beamtenstatus Sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden, hat das unterschiedlich schwere Auswirkungen:
- Beamter auf Widerruf: In diesem Fall folgt auf die Feststellung der Dienstunfähigkeit die sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis durch den Dienstherrn. Sie verlieren Ihre Ansprüche auf Beihilfe, Besoldung, Versorgung und Pension.
- Beamter auf Probe: Als Beamtin oder Beamter auf Probe verhält es sich ähnlich wie im vorherigen Status. Der Dienstherr entlässt Sie bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis und Sie verlieren alle beamtenrechtlichen Ansprüche.
- Beamter auf Lebenszeit: Erst als Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit ist es nicht mehr möglich, Sie aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Kommt es zur Dienstunfähigkeit, versetzt Sie der Dienstherr in den Ruhestand und Sie erhalten eine beamtenrechtliche Pension sowie Beihilfe.
Je nach Bundesland dauert die Ausbildung zum Verwaltungsbeamten zwischen fünf und sechs Jahren, in welchen Sie nicht ausreichend gegen die Folgen der Dienstunfähigkeit geschützt sind. Sie haben demnach keinerlei Absicherung, sollte es zu einer Dienstunfähigkeit kommen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte setzt genau an diesem Problem an.
