Sinn & Zweck der
Dienstanfänger-Police für Verwaltungsbeamte
Als Beamtin oder Beamter in Deutschland profitieren Sie von zahlreichen Zusatzleistungen und Unterstützungen durch den Dienstherrn. Dazu gehören beispielsweise die Beihilfe im Krankheitsfall oder die Absicherung der Folgen einer möglichen Dienstunfähigkeit. Bei dieser gibt es jedoch einen Haken: In den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn sind Sie nicht ausreichend gegen die Folgen der Arbeitsunfähigkeit geschützt.
Je nach Beamtenstatus hat die Feststellung der Dienstunfähigkeit unterschiedliche Auswirkungen:
- Als Beamter auf Widerruf folgt auf die Feststellung der Dienstunfähigkeit immer die sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sie verlieren Ihren Anspruch auf Beihilfe, Besoldung, Versorgung und Pension.
- Ähnlich ist es, wenn Sie Beamter auf Probe sind. Auch hier hat die Dienstunfähigkeit zur Folge, dass Sie keinerlei Leistungen mehr vom Dienstherrn enthalten und mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.
- Erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit kann der Dienstherr Sie nicht mehr aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Kommt es zur Dienstunfähigkeit, werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten weiterhin Leistungen wie eine beamtenrechtliche Pension und Beihilfe.
Ausnahme: Kommt es durch einen Dienstunfall zur Dienstunfähigkeit, muss der Dienstherr Ihnen ein Unfallruhegehalt zahlen. Da dieser Fall bei Verwaltungsbeamten jedoch nur sehr selten eintritt, ist die richtige Absicherung durch die Dienstanfänger-Police für Verwaltungsbeamte entscheidend.
