Gerade als Lehrerin oder Lehrer begleiten Sie durch die Verantwortung über viele Kinder enorme Haftungsrisiken im täglichen Arbeitsalltag. Beispielsweise durch die versehentliche Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht oder den Verlust eines wichtigen Schlüssels für das Schulgebäude. In diesem Fall deckt der Dienstherr den Schaden zwar durch die sogenannte „Amtshaftung“ ab, kann die entstandene Summe jedoch im Nachhinein von Ihnen zurückfordern.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer überzeugt durch folgende Leistungen:
- Die DBV verzichtet in allen Tarifen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Auch bei einem Fehler Ihrerseits ist der Schaden vollumfänglich versichert.
- Alle Beiträge für die Diensthaftpflichtversicherung können im jeweiligen Jahr als Werbungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen.
- Versichert sind alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, welche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.
Beispiel: An einem hektischen Tag verlieren Sie den Zugangschip für das Schulgebäude. Die erforderliche Neuprogrammierung des gesamten Systems kostet 2.500 Euro, welche der Dienstherr Ihnen in Rechnung stellt. Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten.