Justizbeamte arbeiten beispielsweise in Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften oder weiteren Einrichtungen der Justizverwaltung. Abhängig vom konkreten Aufgabenbereich beaufsichtigen sie Gefangene, verwalten Akten, bedienen technische Einrichtungen, sichern Gebäude oder übernehmen organisatorische Tätigkeiten.
Entsteht während einer dienstlichen Handlung ein Schaden, haftet zunächst häufig der Dienstherr. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann er jedoch versuchen, die entstandenen Kosten von der verantwortlichen Person zurückzufordern. Solche Regressforderungen können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt dienstlich verursachte Schäden in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt ab. Die Diensthaftpflichtversicherung für Justizbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold ist dagegen speziell auf Haftungsrisiken im öffentlichen Dienst ausgerichtet.