Justizbeamte erhalten in der Regel Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Diese übernimmt jedoch nur einen festgelegten Anteil der tatsächlich entstandenen Krankheitskosten. Die verbleibenden Aufwendungen müssen über einen ergänzenden Versicherungsschutz abgesichert werden.
Die Private Krankenversicherung für Justizbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold übernimmt im vereinbarten Umfang den Kostenanteil, der nach der Erstattung durch die Beihilfe offenbleibt. Dadurch entsteht ein vollständiger Krankenversicherungsschutz, ohne dass sämtliche Behandlungskosten selbst getragen werden müssen.
Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich unter anderem nach dem Bundesland, dem Familienstand und der persönlichen Lebenssituation. Der individuelle Tarif kann entsprechend auf den jeweiligen Beihilfebemessungssatz abgestimmt werden.