Ein wesentliches Tarifmerkmal ist die Dienstunfähigkeitsklausel. Sie regelt, unter welchen Bedingungen die versicherte Rente gezahlt wird, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Je nach Vertragsgestaltung kann die Entscheidung des Dienstherrn bei der Leistungsprüfung berücksichtigt werden.
Für Justizbeamte ist eine klar formulierte Dienstunfähigkeitsklausel besonders wichtig, da sich die Anforderungen des Beamtenrechts von den Voraussetzungen einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden können.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Justizbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold sollte deshalb ausdrücklich auf dienstrechtliche Entscheidungen und mögliche Veränderungen des Beamtenstatus abgestimmt sein.