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DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose GmbH in Duisburg Beihilfe für Beamte

Die Beihilfe für Beamte

Als beihilfeberechtigter Verwaltungsbeamte können Sie den Status eines Privatpatienten erlangen. Durch Ihren Beihilfeanspruch können Sie als Beamte Ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen und profitieren von einer lebenslangen Leistungsgarantie. Sie können von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung profitieren und sind gleichzeitig durch Ihren Dienstherrn abgesichert. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose in Duisburg klären Sie über die Beihilfe für Verwaltungsbeamte auf.
 
Beamte, Richter und Versorgungsempfänger sind beihilfeberechtigt. Die Beihilfeversicherung erzielt die Teilerstattung anfallender Krankheitskosten durch Ihren Dienstherrn. Die prozentuale Höhe ist vom jeweiligen Bundesland, Ihrem Familienstand und beruflichen Status abhängig.

Höhe der Beihilfe

Ihr Dienstherr beteiligt sich im Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie ab Ihrem Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern. Der Beihilfebemessungssatz ist ausschlaggebend für die Höhe Ihrer Beihilfe. Wie hoch die Erstattung Ihrer Krankheitskosten ausfallen, variiert je nach Bundesland.
 
Hierbei gilt Folgendes (Ausnahmen sind: Hessen, Bremen und Baden-Württemberg):

  • Beamte, die weniger als zwei Kinder haben, erhalten 50 Prozent Beihilfe. Der Familienstand ist hierbei unerheblich.
  • Beamte mit mindestens zwei Kindern haben einen Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe.
  • Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner eines Beamten, Richter oder Soldaten erhalten 70 Prozent Beihilfe. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. das Unterschreiten der jeweiligen Einkommensgrenze).
  • Ihre Kinder haben einen Anspruch auf 80 Prozent Beihilfe, solange Sie Kindergeld beziehen.

Wir beraten Sie gern

Die Beihilfe für Verwaltungsbeamte ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der gesetzlichen Pflichtversicherung von Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft. Weil Ihre Beihilfe jedoch nur für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommt, müssen Sie sich eigenständig um die Absicherung Ihrer Restkosten bemühen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose in Duisburg ist jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner für Sie - unverbindlich und kostenfrei.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Agreiter & Rose GmbH
Am Kiekenbusch 19
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