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DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose GmbH in Duisburg Beihilfe für Lehrer

DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose in Duisburg über die Beihilfe für Referendare und Lehrer

Beihilfe oder Kostenteilung – das sollten Sie als Referendare und Lehrer wissen

Der Dienstherr übernimmt unter gewissen Voraussetzungen einen gewissen Anteil der Kosten im Krankheitsfall für Sie als Referendare und Lehrer mit dem Status des Beamten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose in Duisburg möchten Ihnen dazu die wichtigsten Fragen beantworten, denn bedenken Sie, dass damit nicht die kompletten Versicherungsbeiträge getragen werden. Die Absicherung der Restkosten liegt in Ihrer Hand. Dazu gibt es für Sie als Referendare und Lehrer die beihilfekonforme Krankenversicherung.

Die wichtigsten Informationen für Referendare und Lehrer zur Beihilfe

Wer bekommt Beihilfe?

Anspruch auf Beihilfe haben Beamte auf Lebenszeit, aber auch Beamte auf Widerruf oder Probe. Schon als Referendare können Sie die Beihilfe erhalten. Angestellte Lehrer sind von dem Vorsorgemodelle ausgeschlossen, außer sie haben noch einen älteren Dienstvertrag. Ehepartner und Kinder von Beamten hingegen profitieren ebenso von der Beihilfe. Dazu muss jedoch das Einkommen des Ehepartners unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen und es darf keine Versicherungspflicht bestehen. Auch Sie als Lehrer im Ruhestand sind finanziell mit der Beihilfe im Krankheitsfall teilweise abgesichert.

In welchem Bereich liegt die Beihilfe für Referendare und Lehrer?

Die Beihilfeverordnung (BVO) legt die Höhe der Beihilfe dem Beihilfebemessungssatz zugrunde. Demnach haben Sie als Referendare und Lehrer ohne Kinder Anspruch auf 50 % und müssen damit die verbleibenden 50 % mit der beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose GmbH in Duisburg, absichern. Bei mindestens zwei Kindern steigt die Beihilfe auf 70 %, was ebenso für berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten sowie Referendare und Lehrer im Ruhestand gilt. Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder erhalten Beihilfe in Höhe von 80 %.

Wir beraten Sie gern

Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich als Referendare und Lehrer von unseren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose in Duisburg zum Thema Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung umfassend beraten. Wir freuen uns auf Sie.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Agreiter & Rose GmbH
Am Kiekenbusch 19
47269 Duisburg
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