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DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose GmbH in Duisburg Beihilfe für Polizei

Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Während Ihrer Ausbildung als Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. Was das im Einzelnen bedeutet, erläutern wir Ihnen auf dieser Seite. Bei Fragen rund um die Absicherungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst, ist das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose in Duisburg jederzeit für Sie da.

Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll im Detail

Im Rahmen der Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll beteiligt sich Ihr Dienstherr an den entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Sie erhalten also einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet. Diesen Anteil des Dienstherrn nennt man Beihilfebemessungssatz. Den Rest Ihrer Krankheitskosten müssen Sie jedoch mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Die allgemeine Versicherungspflicht macht zudem den Abschluss einer Privatversicherung ab Dienstbeginn erforderlich.
 
Der Umfang Ihrer Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand. Haben Sie keine Kinder, beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50% der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten. Für Sie bedeutet das, Sie erhalten 50 Prozent der entstandenen Krankheitskosten als Beihilfe von Ihrem Dienstherrn erstattet. Die restlichen 50 Prozent müssen Sie über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung absichern.
           
Ausnahmen bilden hierbei die Bundesländer Hessen und Bremen.

Beihilfe mit Familie

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sogar Ihre Familienmitglieder Beihilfeleistungen. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent und für Ihren berücksichtigungsfähigen Ehepartner 70 Prozent. Beamte der Polizei, Justiz und Zoll mit einem Kind sowie mit zwei oder mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten 50 Prozent Beihilfe.
 
Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen.
 
Die verbleibenden Kosten müssen Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abdecken. Unsere Gesundheitsvorsorge sichert optimal Ihre Gesundheit ab!

Wir beraten Sie gern

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Agreiter & Rose in Duisburg sind Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll. Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen Sie sich ausführlich beraten.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Agreiter & Rose GmbH
Am Kiekenbusch 19
47269 Duisburg
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