Die Wahlfreiheit – private Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter
Sobald du zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf ernannt wirst, gehörst du zur Gruppe der „Versicherungsfreien“, in der unter anderem auch gutverdienende Angestellte und Selbstständige sind. Damit entscheidest du selbst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter. Eine Besonderheit ergibt sich dabei insbesondere durch den Beihilfeanspruch: