Grundsätzlich handelt es sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung „nur“ um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthält. Sie sorgt dafür, dass du als Beamtin oder Beamter mit deinen individuellen Risiken bei Dienstunfähigkeit ebenfalls gut abgesichert bist. Du solltest aber darauf achten, ob dein Vertrag eine „echte“ oder eine „unechte“ DU-Klausel enthält:
- Echte DU-Klausel: Mit ihr erkennen wir das Gutachten deines Dienstherrn ohne weitere Prüfung an. Bist du dienstunfähig, giltst du automatisch auch als berufsunfähig und erhältst die versicherten Leistungen.
- Unechte DU-Klausel: Bei ihr wird die Dienstunfähigkeit nicht direkt anerkannt, sondern der Versicherer nimmt weitere Prüfungen vor. Nur wenn du auch im Sinne der Vertragsbedingungen berufsunfähig bist, bekommst du die Rente.
Der Nachteil liegt auf der Hand. Denn nicht immer bist du gleichzeitig dienst- und berufsunfähig, da jeweils unterschiedliche Definitionen gelten. Daher verzichtet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Dietmar Kaiser in Bonn bei allen Tarifen auf „unechte“ DU-Klauseln und erkennt das Votum des Dienstherrn sofort als Berufsunfähigkeit an.