Beamtinnen und Beamte durchlaufen im Wesentlichen zwei „Phasen“. Die eine umfasst das Beamtenverhältnis auf Widerruf und die Probezeit. Die andere beginnt mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Die Dienstanfänger-Police sieht daher ebenfalls zwei Phasen der Absicherung vor:
- Phase eins: Wir investieren den größten Teil der Prämien in die Dienstunfähigkeits-Absicherung. So profitierst du im Fall der Fälle von einer Rente, die deine Lebenshaltungskosten deckt.
- Phase zwei: Die Rente wird abgesenkt, weil ein Großteil deiner Lebenshaltungskosten über die Mindestpension des Dienstherrn (gesetzlicher Mindestanspruch auf Ruhegehalt) gedeckt werden kann. Nun steht die private Altersvorsorge im Fokus.
Kurz gesagt: Mit der Dienstanfänger-Police bist du vom ersten Tag an in deiner Karriere im Staatsdienst umfassend geschützt.