Die Beihilfe
Fürsorgeleistungen des Dienstherrn
Beamtinnen und Beamte müssen sich maximal zur Hälfte krankenversichern. Denn der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe mindestens 50 Prozent aller Behandlungs- und Krankheitskosten. Konkret funktioniert die Beihilfe so:
Du hast einen Beihilfesatz, etwa 50 Prozent. Reichst du eine Rechnung über 1.000 Euro bei der Beihilfe ein, zahlt der Dienstherr 500 Euro. Die übrigen 500 Euro übernimmt die private Krankenversicherung für Beamte, da sie an den Beihilfeanspruch angepasst ist.