Die Beihilfe
So übernimmt der Dienstherr deine Krankheitskosten
Die Beihilfe ist ein eigenständiges Erstattungssystem für Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten. Der Dienstherr übernimmt 50 bis 80 Prozent der Aufwendungen, die der Arzt in Rechnung stellt. Dazu musst du lediglich den entsprechenden Antrag ausfüllen und an die für dich zuständige Beihilfestelle, in NRW etwa an das Landesamt für Besoldung und Versorgung, senden.
Wichtig ist aber auch: In der gesetzlichen Krankenkasse bekommst du für Behandlungen keine Rechnung vom Arzt. Daher fällt auch die Beihilfe weg. Da es bei Beamten keinen Arbeitgeber-Anteil gibt, trägst du den gesamten Beitrag alleine. Er wird von der Bezügestelle direkt vom Bruttogehalt abgeführt.
Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung für Lehrer aus. Sie übernimmt den Teil der Kosten, der nach der Beihilfe verbleibt.