Der Alltag verbeamteter Ärzte birgt zahlreiche Situationen, in denen Haftungsfragen entstehen können. Das betrifft nicht nur den Operationssaal.
Auch Fehler in der Befundübermittlung, falsche Dokumentation im Krankenhaussystem oder Versäumnisse bei der Dienstaufsicht können Regressverfahren auslösen. Selbst gut ausgebildete Mediziner sind davor nicht gefeit. Hinzu kommen Situationen, die außerhalb der eigentlichen Behandlung liegen:
- Fehlentscheidungen bei der Ressourcenverteilung im Dienst
- Versäumnisse bei der Meldepflicht meldepflichtiger Erkrankungen
- Fehler bei der dienstlichen Begutachtung oder Tauglichkeitsfeststellung
- Falsche Weisungen an nachgeordnetes Personal mit Schadensfolge
- Unterlassene Aufklärung über Risiken eines diagnostischen Eingriffs
Die Diensthaftpflichtversicherung für Ärzte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock deckt all diese Szenarien ab, soweit sie aus der dienstlichen Tätigkeit resultieren.