Das Beamtenversorgungsgesetz knüpft die Höhe des Ruhegehalts an die abgeleisteten Dienstjahre. Wer erst wenige Jahre verbeamtet ist, hat noch keine ausreichende Versorgungsanwartschaft aufgebaut.
Tritt Dienstunfähigkeit früh ein, etwa durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall, ergibt sich daraus eine erhebliche finanzielle Lücke. Das Ärzteversorgungswerk bietet ergänzenden Schutz, setzt aber ebenfalls hohe Hürden an den Leistungsfall.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Ärzte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock zahlt eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit amtlich feststellt. Dieser klar definierte Auslöser macht die Absicherung für Beamte besonders passgenau.
Besonders kritisch ist die Phase der ersten Dienstjahre. In dieser Zeit sind die Versorgungsanwartschaften noch gering, der Einkommensbedarf aber bereits hoch. Genau in diesem Zeitfenster ist eine ergänzende Absicherung besonders wichtig.