Verwaltungsbeamte – einschließlich Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst – weisen einen klar definierten Absicherungsbedarf auf. Bereits im Beamtenverhältnis auf Widerruf bestehen rechtliche Verpflichtungen und Haftungsrisiken, die eine gezielte Ergänzung durch leistungsstarke Versicherungslösungen erforderlich machen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Hamburg stellt hierfür passgenaue Bausteine bereit, die auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes abgestimmt sind:
- Dienstunfähigkeitsversicherung: Sichert das Einkommen bei festgestellter Dienstunfähigkeit ab, insbesondere in frühen Dienstphasen ohne ausreichende Versorgungsansprüche
- Diensthaftpflichtversicherung: Übernimmt Vermögens-, Personen- und Sachschäden aus dienstlicher Tätigkeit und schützt vor persönlicher Inanspruchnahme
- Private Krankenversicherung: Ergänzt die Beihilfe bedarfsgerecht und ermöglicht eine leistungsstarke medizinische Versorgung mit flexibel wählbaren Tarifbausteinen
- Unfallversicherung: Deckt finanzielle Folgen von Unfällen ab und bietet Leistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Gerade in den ersten Dienstjahren besteht ein erhöhter Absicherungsbedarf, da bei Dienstunfähigkeit in vielen Fällen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erfolgt und keine ausreichende Versorgung durch den Dienstherrn gewährleistet ist.
Auch im weiteren Verlauf der Laufbahn bleibt eine Versorgungslücke bestehen, da die spätere Pension deutlich unter den letzten Bezügen liegt und erst nach langen Dienstzeiten ihr Maximum erreicht.