Beihilfe und Heilfürsorge: So sind Polizisten abgesichert
Bei nahezu allen Dienstherrn gelten für Polizisten andere Regelungen als für „normale“ Verwaltungsbeamte, was die Krankheitsfürsorge durch den Staat angeht. Denn während Verwaltungsbeamte in der Regel ausschließlich Beihilfe erhalten, steht Polizistinnen und Polizisten zusätzlich die freie Heilfürsorge zu. Die Systeme unterscheiden sich grundsätzlich voneinander:
- Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt 50 bis 70 Prozent der vom Arzt in Rechnung gestellten Behandlungskosten. Für den verbleibenden Teil der Kosten brauchen Beamte eine private Krankenversicherung (auch Restkostenversicherung genannt)
- Heilfürsorge: Der Dienstherr behandelt seine Beamten kostenfrei, etwa beim polizeiärztlichen Dienst. Sie benötigen keine Krankenversicherung, da diese von der Heilfürsorge vollständig ersetzt wird. Das Absicherungsniveau entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung