Grundlagen der Anwartschaftsversicherung für Polizisten
Ein Großteil der deutschen Dienstherren (Bund und Länder) gewährt seinen Beamten der Polizei, zu denen auch Polizeianwärter gehören, freie Heilfürsorge. In diesem Rahmen können Beamte kostenfrei beim polizeiärztlichen Dienst behandelt werden und benötigen keine Krankenversicherung. Die Anwartschaftsversicherung ist für Polizisten aber besonders deshalb wichtig, weil der Anspruch auf Heilfürsorge früher oder später erlischt.
Bei der Bundespolizei entsteht der Anspruch auf Heilfürsorge beispielsweise mit dem Abschluss der Ausbildung und der Übernahme in den Vollzugsdienst (Quelle: Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung). In den Bundesländern gelten abweichende Regelungen, sodass bayerische Polizisten etwa nur während der Ausbildung freie Heilfürsorge erhalten (Bekanntmachung des BayStMI vom 21.05.2021).
Nachdem der Anspruch auf freie Heilfürsorge endet, besteht automatisch ein Beihilfeanspruch. Hier werden Sie aber nicht mehr kostenfrei vom ärztlichen Dienst behandelt, sondern Ihr Dienstherr übernimmt einen Teil der Behandlungskosten bei zivilen Ärzten und Kliniken. Der Teil der Kosten, der nach der Beihilfe verbleibt, wird über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt.