Im Dienstalltag der Bundeswehr können bereits kleine Unachtsamkeiten erhebliche finanzielle Folgen auslösen. Beschädigungen an dienstlichem Eigentum, Fehler bei der Bedienung technischer Geräte oder verursachte Personen- und Sachschäden führen schnell zu Regressforderungen des Dienstherrn.
Die private Haftpflichtversicherung greift in diesen Fällen nicht, da es sich um dienstlich verursachte Schäden handelt. Genau hier setzt die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten an. Sie schützt vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadensersatzansprüche und übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Hamburg berücksichtigt dabei die besonderen gesetzlichen Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst und speziell innerhalb der Bundeswehr.