Als Beamtin oder Beamter der Polizei durchläufst du mehrere „Phasen“, in denen du jeweils unterschiedlich abgesichert bist:
- Beamter auf Widerruf: Ausbildung oder Studium, bei Dienstunfähigkeit keinerlei Versorgungsansprüche
- Beamter auf Probe: Probezeit nach der Ausbildung, keine Versorgung bei Dienstunfähigkeit, sondern Entlassung
- Beamter auf Lebenszeit: „Finales“ Beamtenverhältnis, Ruhegehalt und Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit
Eine Ausnahme gilt, wenn du wegen eines Dienstunfalls dienstunfähig wirst. Zum Beispiel wenn du dir bei einer körperlichen Auseinandersetzung im Dienst schwere Verletzungen zuziehst. Dann wirst du ebenfalls als Beamter auf Widerruf und Probe in den Ruhestand versetzt. Hier steht dir aber ein Unfallruhegehalt zu.