Die Gesundheitsversorgung für Soldaten

Während der aktiven Dienstzeit gewährt die Bundeswehr ihren Soldatinnen und Soldaten die sogenannte unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, landläufig als „Freie Heilfürsorge“ bekannt. Bundeswehrangehörige müssen sich (kostenfrei) von Truppenärzten, bzw. stationär in Bundeswehrkrankenhäusern (BwK) behandeln lassen.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Ludwig Hollfelder in Forchheim informieren Sie in diesem Artikel über dieses spezifische Gesundheitssystem für Soldaten. Im Anschluss haben wir einige Informationen darüber, wie die Versorgung nach dem aktiven Dienst aussieht, für Sie aufbereitet.
Für freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) sowie Reservedienstleistende (RDL) gelten besondere Regelungen. Sie haben in den meisten Fällen keinen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Stattdessen wird die vorherige Krankenversicherung weitergeführt.

Unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ist eine für Sie kostenfreie Leistung des Dienstherrn und funktioniert folgendermaßen: Alle Behandlungskosten, medizinisch notwendige Hilfs- und Arzneimittel sowie ärztliche Beratungsgebühren werden vom Dienstherrn übernommen.
Dafür müssen Sie sich jedoch bei den Truppenärzten der Bundeswehr und in den Krankenhäusern der Bundeswehr behandeln lassen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist es Soldaten erlaubt, zu einem zivilen Arzt zu gehen.
 
Anspruch truppenärztliche Versorgung haben alle Soldaten der Bundeswehr, die sich im aktiven Dienst befinden (Ausnahmen gelten nur für Wehrdienstleistende). Das zivile Personal der Bundeswehr (Beamte der Truppenverwaltung) hat entsprechend dieser Vorschrift keinen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung.
Für diese Zielgruppe gilt die Beihilfeverordnung des Bundes. Informieren Sie sich gerne bei uns, wenn Sie weitere Fragen zu den Grundlagen der truppenärztlichen Versorgung haben. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Ludwig Hollfelder ist gerne für Sie da!

Die medizinischen Leistungen der truppenärztlichen Versorgung

Grundsätzlich entsprechen die medizinischen Leistungen den Standardtarifen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Soldaten müssen sich in allen notwendigen Fällen von den Ärzten der Bundeswehr behandeln lassen.
 
Die truppenärztliche Versorgung ist von Soldaten vorrangig in Anspruch zu nehmen. Konkret bedeutet das: Gehen Sie zu einem anderen Arzt, obwohl der Truppenarzt der Bundeswehr für die Behandlung ebenfalls zur Verfügung steht, müssen Sie die Kosten für diese Leistungen selbst tragen. Sie erhalten in diesem Fall (wie ein Privatpatient) eine Rechnung des Arztes über den Umfang der Behandlung. Ausnahmen bestehen unter anderem für diese Fälle:
Sie werden vom Truppenarzt an einen zivilen Arzt überwiesen, weil hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn Sie zu einem Orthopäden müssen und die Bundeswehr die nötigen Untersuchungen nicht selbst vornehmen kann. Auch eine „zweite Meinung“ kann einen Grund darstellen. In jedem Fall benötigen Sie erst die Überweisung, bevor Sie einen zivilen Mediziner oder ein anderes Krankenhaus aufsuchen dürfen.

Wenn ein medizinischer Notfall vorliegt, dürfen Soldaten ohne Rücksprache mit dem zuständigen Truppenarzt eine Notaufnahme aufsuchen.

Wenn Sie sich aus privaten Gründen (z.B. Urlaub) im Ausland aufhalten, ist naturgemäß kein Truppenarzt erreichbar. Sie können dann zu einem Arzt Ihrer Wahl gehen. Zu beachten ist allerdings, dass die Kosten für diese Behandlung nur bis zu der Höhe erstattet werden, wie sie im Inland angefallen wären. In einem solchen Fall treten erfahrungsgemäß hohe Differenzen zum Erstattungsbetrag auf, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Ludwig Hollfelder in Forchheim empfehlen Ihnen in jedem Fall daher eine Auslandsreise-Krankenversicherung.


Was kann ich von der truppenärztlichen Versorgung im Krankheitsfall erwarten?

Unter die truppenärztliche Versorgung fallen alle Leistungen, die normalerweise auch von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden würden. Das betrifft vor allem „normale“ Untersuchungen und Behandlungen sowie Medikamente und Hilfsmittel (etwa einen Rollstuhl).
Zusatzleistungen wie Implantate oder höherwertigen Zahnersatz müssen Sie entweder selbst absichern oder aus eigener Tasche bezahlen.

Wie geht es nach der truppenärztlichen Versorgung weiter?

Die truppenärztliche Versorgung für Soldaten läuft mit dem Ende der Dienstzeit aus. Eine lebenslange, unentgeltliche Versorgung durch den Truppenarzt ist nicht möglich. Soldaten auf Zeit haben keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge mehr, wenn ihre Dienstzeit endet (nach vier bis 25 Jahren).
In der Regel wird dann eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen und die Krankheitskosten durch eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen. Bei Berufssoldaten erlischt die freie Heilfürsorge mit der Versetzung in den frühzeitigen oder endgültigen Ruhestand.
 
Pensionierte Berufssoldaten erhalten keine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung mehr. Sie werden Versorgungsemfänger und haben einen Anspruch auf Beihilfe. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine für Sie kostenfreie Leistung des Dienstherrn.
Es werden allerdings nur noch 70 % der Behandlungskosten übernommen. Die verbleibenden 30 % müssen Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV absichern.

Warum ist eine Anwartschaftsversicherung notwendig?

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Ludwig Hollfelder in Forchheim empfehlen Soldaten grundsätzlich den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Diese gibt es in zwei Arten. Die „kleine Anwartschaft“ hält den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fest.
Die DBV Krankenversicherung verpflichtet sich hierbei, dem Versicherten einen beihilfekonformen Tarif anzubieten, ohne auf den dann vorliegenden Gesundheitszustand achten zu müssen. Bei der großen Anwartschaft wird neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter fixiert. Das führt zu erheblich günstigeren Beiträgen im Alter.
So haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Pensionierung mit sechzig Jahren von den Beiträgen eines 20-jährigen zu profitieren. Hinzu kommt, dass die Leistungen der privaten Krankenversicherung fast immer höherwertiger als die der GKV sind.
 
Nur wer sich als SaZ absolut sicher ist, nach der Verpflichtungszeit die Bundeswehr zu verlassen, braucht diese Anwartschaftsversicherung nicht, da eine Annahme in der GKV gesetzlich geregelt ist. Doch auch da gibt es eine Ausnahme: Über das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz gibt es eine Möglichkeit, nach einer schweren Schädigung im Auslandseinsatz, als BS übernommen zu werden.
Damit wird der betreffende Soldat bei Pensionierung Versorgungsempfänger und bekommt Beihilfe.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Beihilfe und der Restkostenversicherung?

Die truppenärztliche Versorgung wird nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst unmittelbar durch die Beihilfe ersetzt. Sie übernimmt allerdings, anders als die freie Heilfürsorge, nicht mehr alle Krankheitskosten. Stattdessen deckt sie nur 70 % aller Aufwendungen ab. Für die übrigen 30 % benötigen Sie als Versorgungsempfänger eine beihilfekonforme Krankenversicherung.
Diese wird landläufig als „Restkostenversicherung“ bezeichnet. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Ludwig Hollfelder in Forchheim finden Sie entsprechende Tarife für Soldaten.
 
Die Beihilfe funktioniert folgendermaßen: Nach der Behandlung durch einen zivilen Arzt erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese reichen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle (BVA oder BADV) ein und erhalten 70 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Um diese Erstattung zu erhalten, stellen Sie einen förmlichen Antrag auf Beihilfe und senden die Rechnung als Nachweis mit an die zuständige Behörde.

Wie sind Familienangehörige von Soldaten abzusichern?

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gilt ausschließlich für Soldaten, während in der Regel die Angehörigen von Soldaten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert sind.
Unter bestimmten Umständen aber sind Familienangehörige (Ehegatten und Kinder) in der Beihilfe berücksichtigungsfähig. Ehepartner haben dann Anspruch auf 70 %, die Kinder 80 % Beihilfe. Für diese berücksichtigungsfähigen Personengruppen muss dann ebenfalls eine beihilfekonforme Restkostenversicherung abgeschlossen werden.
Sollte der Wechsel in die privaten Beihilfetarife erst in der Zukunft möglich sein oder beabsichtigt werden, empfiehlt sich auch hier der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

Warum muss ein junger Soldat bei Dienstantritt eine Pflegeversicherung abschließen?

Seit 1.1. 1995 besteht in Deutschland die Pflicht zur Absicherung gegen den Pflegefall. Somit handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Dafür bieten wir von der DBV Generalvertretung Ludwig Hollfelder in Forchheim den Tarif PVB an.
Der Nachweis einer bestehenden Pflegepflichtversicherung ist gegenüber dem Dienstherrn (Einheit / Dienststelle) nachzuweisen!

Was ist beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu beachten?

Für neue Übergangsgebührnisempfänger seit dem 1.1.2019 wird keine Beihilfe mehr gewährt! Als Ausgleich hierfür erhalten ehemalige SaZ einen Zuschuss zu ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung als auch zur Pflegepflichtversicherung.
Diese werden auf der Grundlage der Übergangsgebührnisse gezahlt. Wie bei gesetzlich Versicherten der Arbeitgeber übernimmt der ehemalige Dienstherr für diesen begrenzten Zeitraum 50% der Beiträge.

Bis zu drei Monate nach Ende der Dienstzeit können alle SaZ der GKV als sog. Freiwilliges Mitglied beitreten oder müssen sich zu 100% privat krankenversichern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Ludwig Hollfelder e.K.
Hainbrunnenstr. 4
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