Die private Krankenversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung AVF in Düsseldorf

Soldatinnen und Soldaten erhalten während ihrer Zeit im aktiven Dienst die sogenannte freie Heilfürsorge. Dadurch benötigen sie keine Krankenversicherung, was sich aber spätestens mit dem Ausscheiden aus dem Dienst ändert. Mit der privaten Krankenversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung AVF in Düsseldorf stellen Sie sicher, dass hier keine Deckungslücken entstehen. Die gesetzliche Kasse ist für Soldaten nur selten eine echte Alternative.

Leistungen und Vorteile der privaten Krankenversicherung für Soldaten

Die private Krankenversicherung ist für Soldaten ausschließlich im Anschluss an den aktiven Dienst relevant. Eine Rolle spielt sie dabei sowohl beim Ausscheiden aus einem Soldatenverhältnis auf Zeit, bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und bei der altersbedingten Pensionierung. Während der aktiven Dienstzeit erhalten Sie freie Heilfürsorge, brauchen keine Kranken- und nur eine private Pflegeversicherung.
 
Da Sie nach dem aktiven Dienst Beihilfe erhalten, muss die private Krankenversicherung für Soldaten entsprechend angepasst werden. Denn der Dienstherr übernimmt nur einen Teil, in der Regel 70 Prozent, der Krankheitskosten. Dadurch, dass wir für den anderen Teil der Aufwendungen aufkommen, reicht eine beihilfekonforme Krankenversicherung mit 30 oder 50 Prozent Kostenübernahme aus. Der Beitrag ist entsprechend niedriger.
 
Durch den Abschluss der Police profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen

  • Sie entscheiden selbst über den Umfang der versicherten Leistungen. Dafür besteht die private Krankenversicherung aus verschiedenen, miteinander kombinierbaren Bausteinen
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit und insbesondere auch außerhalb der Europäischen Union
  • Eigenanteile, die beim Kauf von Medikamenten oder Hilfsmitteln in der gesetzlichen Kasse anfallen würden, gibt es nicht. Auch Sehhilfen sind in vollem Umfang mitversichert
  • Optional ist die Mitversicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus. Dazu gehören unter anderem Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einzelzimmer
  • Unsere Tarife sind an die Beihilfevorschriften des Dienstherrn angepasst. Ändern sich hier die Rahmenbedingungen, passen wir auch unsere Leistungen an
  • Nehmen Sie während eines Versicherungsjahres keine oder nur bestimmte Leistungen der privaten Krankenversicherung für Soldaten in Anspruch, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück
  • Beiträge für die private Krankenversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet keine Anpassungsmöglichkeiten an die Beihilfe. Hier zahlen Sie immer den vollen Beitrag und können die Beihilfeleistungen nicht nutzen. Daher ist sie für Soldaten regelmäßig unattraktiv.

Beihilfe und Dienstherr

Ihre Absicherung als Soldatin oder Soldat

Die Beihilfe ist innerhalb des Krankenversicherungs- und Fürsorgesystems eine eigene Absicherungssäule. Anspruch haben Beamte, Richter und ehemalige Soldaten. Der Dienstherr kommt im Rahmen der Beihilfe für 50 oder 70 Prozent der entstehenden Krankheitskosten auf. Für den verbleibenden Anteil, die sogenannten Restkosten, benötigen Sie eine private Krankenversicherung für Soldaten („Restkostenversicherung“).
 
Beispiel: Sie erhalten 70 Prozent Beihilfe und eine Rechnung über 1.000 Euro vom Arzt. Der Dienstherr erstattet 700 Euro. Die verbleibenden 300 Euro (= 30 Prozent) werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.
 
Konkret beteiligt sich der Dienstherr also nicht am Versicherungsbeitrag, sondern an den tatsächlichen Behandlungskosten. Da Sie aber nur als Privatpatientin oder Privatpatient überhaupt eine Rechnung erhalten, ist die PKV die meist bessere Lösung. Denn in der gesetzlichen Kasse würden Sie einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens für den Beitrag zahlen, könnten aber gleichzeitig keine Beihilfeleistungen nutzen. Der Arzt rechnet über das Kärtchen direkt mit der Kasse ab.

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Die Bedeutung der privaten Krankenversicherung für Soldaten

Die private Krankenversicherung für Soldaten hat in erster Linie die Aufgabe einer Restkostenabdeckung. Denn ohne sie entsteht zwangsläufig eine Versorgungslücke, da die Beihilfe in keinem Fall 100 Prozent beträgt. Außerdem besteht auch für Soldaten – sofern sie keine Heilfürsorge (mehr) erhalten – eine Krankenversicherungspflicht.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über die PKV für Soldaten und ihre zahlreichen Leistungen erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung AVF in Düsseldorf und lassen Sie sich beraten!

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DBV Düsseldorf AVF GmbH | Anwartschaft

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mir die Leistungen in der PKV selbst aussuchen?

Ja, denn die private Krankenversicherung für Soldaten ist modular aufgebaut. Ihre Leistungen stellen Sie aus mehreren Bausteinen selbst zusammen.

Komme ich auch mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung?

Auch das ist im Rahmen der sogenannten Öffnungsklausel möglich. Beachten Sie aber, dass Sie als Soldatin oder Soldat bereits während des aktiven Dienstes eine Anwartschaftsversicherung abschließen sollten. Denn diese „konserviert“ Ihren Gesundheitszustand und verhindert später hohe Beiträge oder gar Ausschlüsse.

Kann ich meine Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja, alle gezahlten Beiträge für die private Krankenversicherung für Soldaten können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Sie reduzieren unmittelbar Ihre zu zahlende Einkommensteuer.

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