Ihr Anspruch auf Fürsorge:
Beihilfe für Lehrer, Referendare und Studenten

Alles Wichtige zu Ihren Ansprüchen auf Fürsorge

Sie als Lehrer, Referendare und Studenten genießen den Vorteil, dass sich Ihr Dienstherr an den Kosten bei Krankheit im Rahmen der Beihilfe beteiligt. Damit kommt dieser seiner Fürsorgepflicht nach. Die Restkosten, die entstehen, müssen Sie selbst abdecken. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung AVF GmbH in Düsseldorf haben dazu die beihilfekonforme private Krankenversicherung im Portfolio. Speziell auf Ihren Bedarf abgestimmt wird die Lücke geschlossen und Sie erhalten neben attraktiven Beiträgen den Zugang zu umfassenden Leistungen mit dem Status eines Privatpatienten.

Ihr Anspruch auf Beihilfe

Als Beamte auf Lebenszeit, Widerruf oder Probe haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Fürsorge auch für Sie als Referendare möglich. Keinen Anspruch auf Beihilfe haben Sie als angestellte Lehrer mit Ausnahme von Lehrkräften, mit einem alten Vertrag. Darüber hinaus können auch Ehepartner und Kinder von der Beihilfe von Lehrern, Referendaren und Studenten profitieren. Wichtig ist hier, dass ein Ehepartner nicht über eine gewisse Einkommensgrenze kommt und keine Versicherungspflicht vorliegt. Ebenso Anspruch auf Beihilfe haben Lehrer im Ruhestand.

Was gilt es bei der Beihilfe zu beachten?

Sofern Sie eine Behandlung wahrnehmen oder ein Medikament kaufen, tragen Sie die Rechnung zunächst selbst. Im Anschluss reichen Sie die Rechnungsbelege zusammen mit einem speziellen Formular beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin ein. Auch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung AVF GmbH in Düsseldorf erhalten die Aufwandsrechnung für Ihre private Krankenversicherung übersandt. Wichtig ist, dass Sie die Fristen der Anträge achten. Rund ein Jahr nach Rechnungsstellung können Sie die Aufwendung bei der Beihilfe einreichen. Zudem müssen Sie einen Mindestbetrag von 200 € erfüllen. Daher sammeln Sie zunächst alle Belege und reichen diese zusammen ein. Sollten Sie in zehn Monaten nicht auf den Betrag kommen, stehen Ihnen zumindest 15 € von der Beihilfe zu.

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie noch Fragen zur Beihilfe oder möchten Sie sich von einem Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung AVF GmbH in Düsseldorf beraten lassen, dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

DBV Deutsche Beamtenversicherung AVF GmbH
Benrather Schloßallee 49-53
40597 Düsseldorf
0211/7026260
Termin vereinbaren
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