Dienstunfähigkeitsversicherung – Grundwissen Lehrer

Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn diese wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Als Beleg dafür reicht es allerdings bereits aus, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate drei Monate lang Ihren Dienst wegen ein und derselben Erkrankung nicht ausüben konnten. Darüber hinaus darf keine Aussicht darauf besteht, dass innerhalb der nächsten sechs Monate Ihre Dienstfähigkeit zur Gänze wiederhergestellt wird. 

Für Sie birgt das Ganze eine große Gefahr. Je nachdem ob Sie nun Beamter auf Wiederruf, zur Probe oder auf Lebenszeit sind, kann es sein, dass Sie mit einem sehr geringen Ruhegehalt abgespeist werden – oder Sie im Endeffekt gar kein Einkommen mehr haben. Wenn Sie nämlich Beamter auf Wiederruf oder zur Probe sind, kann Ihr Dienstherr Sie im Fall einer andauernden Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen. In diesem Fall sind Sie arbeitslos, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das wiederum würde Sie in den Harzt IV Bezug bringen. Wie auch immer die genauen Folgen Ihrer Dienstunfähigkeit aussehen – Sie brauchen jemanden an Ihrer Seite, der Sie zu fairen Bedingungen und guten Konditionen gegen die Gefahren einer Dienstunfähigkeit absichert.

Die Gefahr einer Dienstunfähigkeit – vor allem in jungen Jahren kann sie den Ruin bedeuten

Eigentlich hat jeder so seine Träume, Ideen und Pläne und für die Zukunft. Man malt sich aus, wo man in fünf Jahren steht, in zehn Jahren oder in fünfzehn Jahren. Angefangen mit dem abgeschlossenen Studium über Partner/in, Kinder, gemeinsames Haus, die Welt zu bereisen oder die eine oder andere Anschaffung, von der Sie schon lange geträumt haben. Wenn dann das Haus irgendwann abbezahlt ist, die Kinder größer und aus dem Haus sind und die laufenden Kosten nach und nach zurückgehen, könnte man sich ja auch mal etwas ausgefalleneres leisten. Den Sportwagen, der Ihnen schon immer gefiel, das Boot oder das eigene Pferd. All das lässt sich verwirklichen, wenn Sie ein fortlaufendes und regelmäßiges Lehrereinkommen erzielen. Doch wie sieht es aus, wenn dieses Einkommen auf einmal wegbricht? Wenn Sie aufgrund einer länger anhaltenden Krankheit oder eines Unfalls als Dienstunfähig gelten und von Ihrem Dienstherrn einfach aus dem Dienst entlassen werden? Genau diese Gefahr besteht aber für junge Beamte auf Wiederruf oder zur Probe. 

Dazu kommt, dass es statistisch gesehen vor allem junge Lehrer besonders häufig trifft, wenn es um eine Dienstunfähigkeit geht. Das Problem dabei: Je jünger Sie zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit sind, desto schlimmer trifft es Sie aus finanzieller Sicht. Denn es ist ein großer Unterschied, ob Sie zum Zeitpunkt einer dauerhaften Dienstunfähigkeit Beamter auf Wiederruf, zur Probe oder auf Lebenszeit sind. 

Deshalb raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg Ihnen unbedingt, sich rechtzeitig mit dem Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer zu befassen.

Was Sie unbedingt zum Thema Dienstunfähigkeit wissen sollten

Dienstunfähigkeit

Durchschnittlich wird jeder zehnte Lehrer in Deutschland im Laufe seiner Karriere dienstunfähig. Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Unfälle im privaten Bereich sind hier ebenso vertreten, wie natürlich die laufende Belastung während des Schulbetriebs. Aber auch die psychische Belastung, die mit dem Lehrerberuf verbunden ist, ist oftmals ein Grund für eine Dienstunfähigkeit.

Unfallrente

Wenn Ihre Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls eintritt, tritt die Unfallrente für Sie ein. In diesem Fall sind Sie durch staatliche Leistungen zumindest ein Stück weit abgesichert. Allerdings zahlt die zuständige Stelle nur dann, wenn es sich wirklich um einen Dienstunfall gehandelt hat. Ist der Unfall eher dem privaten Bereich zuzuordnen, stehen Sie ohne eine entsprechende staatliche Leistung da.

Ruhegehalt

Nach einer Dienstzeit von vollen 40 Dienstjahren haben Sie einen Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von 72 % Ihres letzten Nettoeinkommens. Das stellt natürlich eine deutlich bessere Absicherung dar, als die meisten Angestellten sie haben. Es reicht sogar nach Expertenmeinung aus, um zu verhindern, dass Sie eine sogenannte Rentenlücke haben – Ihre Pension reicht also aus, um alle laufenden Kosten, die Sie bis zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung hatten, weiterhin zu tragen. Allerdings kann Ihr Dienstherr Sie als Beamten auch deutlich einfacher im Fall einer Dienstunfähigkeit in den vorgezogenen Ruhestand abschieben. In diesem Fall müssen Sie mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.

Gründe für eine Dienstunfähigkeit

Wir haben hier einmal die häufigsten Faktoren, die eine Dienstunfähigkeit nach sich ziehen zusammengetragen:

  • 31 % Nerven, psychische Erkrankungen
  • 22 % Erkrankungen des Bewegungsapparats
  • 15 % sonstige Erkrankungen
  • 14 % Krebs
  • 10 % Unfälle
  • 8 % Erkrankungen am Herz und/oder an den Blutgefäßen

Ihre Absicherung

Vollkommen zu Recht gilt der Beamtenstand als eine der begehrtesten Anstellungen überhaupt in Deutschland. Denn die Anstellung als Beamter bringt eine ganze Reihe interessanter und hochattraktiver Privilegien mit sich. Allerdings kann die Verbeamtung auch ein Risiko darstellen. Denn als Beamter zahlen Sie beispielsweise keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Das liegt einfach daran, dass Beamte, dem Konzept des Beamtentums zur Folge, gar nicht arbeitslos werden.

Kommt es aber zu dem Ausnahmefall, dass Sie als Beamter auf Wiederruf oder als Beamter zur Probe dienstunfähig werden, wird Ihr Dienstherr Sie aus dem Dienst entlassen und Sie in der Sozialversicherung nachversichern. Das bedeutet, dass Sie in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung nachversichert werden. Das hat allerdings keine Auswirkungen, auf die Arbeitslosenversicherung. Auf Arbeitslosengeld I besteht daher kein Anspruch. Da Sie aber ja dienstunfähig sind und damit nicht in der Lage in Ihrem Beruf zu arbeiten, erzielen Sie keinerlei Einkommen mehr – es bleibt nur der Bezug von Leistungen nach dem SGB II – den sorgenannten Hartz IV Leistungen. Als Beamter auf Lebenszeit werden Sie in einer solchen Situation immerhin in den vorgezogenen Ruhestand versetzt und erhalten wenigstens ein Ruhegehalt. Die konkrete Höhe ist allerdings abhängig ist von der Menge Ihrer bisher geleisteten Dienstjahre.

Letztlich ist es egal, in welcher der genannten Situationen Sie sich befinden. Eine Dienstunfähigkeit führt immer zu erheblichen finanziellen Einbußen. Das kann bis zum Verlust der finanziellen Existenz gehen. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig um eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer kümmern.

Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg helfen Ihnen gern dabei, die für Sie richtige Versicherungslösung zu finden.

Welche Aspekte haben Einfluss auf die Höhe Ihrer Beiträge?

Hier gibt es eine Reihe von Punkten, die erwähnt werden müssen. Die Wichtigsten sind dabei:

  • Eintrittsalter 
    In ganz jungen Lebensjahren ist oftmals noch nicht mit einer Dienstunfähigkeit zu rechnen. Deshalb profitieren Sie bei einem frühen Eintrittsalter von niedrigeren Beiträgen.
  • Rentenhöhe 
    Je höher die Rentenzahlung im Fall einer Dienstunfähigkeit ausfallen soll, desto höher fallen natürlich auch die Beiträge aus. Beachten Sie aber bitte, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung ausreichen muss, um Ihren Lebensunterhalt im Fall einer Dienstunfähigkeit sicherzustellen.
  • Risikozuschläge 
    In Fällen bestimmter Vorerkrankungen kann es dazu kommen, dass ein Risikozuschlag verlangt wird.
  • Krankenakte 
    Je nach Häufigkeit und Dauer bisheriger Erkrankungen wird das Versicherungsunternehmen eine Einschätzung der Gefahr einer Dienstunfähigkeit vornehmen. Auch diese kann einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge haben.
  • Laufzeit 
    Eine kürzere Laufzeit bedeutet geringere Beiträge – aber eben auch ein Ende des Versicherungsschutzes vor Erreichen des Pensionsalters.
  • Beruf 
    Je nach Beruf, den Sie ausüben, werden Sie einer gewissen Risikogruppe zugeteilt. Auch das beeinflusst die Höhe Ihres Beitrages.

Fazit: Benötigen Sie als Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?

Die kurze Antwort lautet schlichtweg: Ja. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie auch im Fall einer Dienstunfähigkeit Ihren Lebensstandard halten können und dass Ihre Träume in diesem Fall nicht zwangsläufig Träume bleiben müssen, sollten Sie unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer abschließen. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg beraten Sie gern.

FAQ Dienstunfähigkeitsversicherung – Grundwissen für Lehrer

Wo kann ich verschieden Dienstleistungsversicherungen vergleichen?

Kann ich als Lehrer die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit steuerlich geltend machen?

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündbar?

Wie kann ich eine preiswerte Versicherung für Lehrer finden?

Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?

Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Kann als Lehrer die Versicherung jederzeit gewechselt werden?

Wir beraten Sie gern

Sollten Sie weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung haben, scheuen Sie nicht davor unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg zu kontaktieren und eine nunverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

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