Grundsätzlich können Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu jeder Zeit kündigen. Im Falle einer monatlichen Zahlung gelten dabei noch nicht einmal weitere Fristen – Sie können die Kündigung einfach zum Ende des Monats aussprechen. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass Sie nach der Kündigung ohne den wichtigen Schutz einer solchen Dienstunfähigkeitsversicherung dastehen. Im Ernstfall kann das zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Wenn Sie eine Versicherungslösung mit zusätzlichem Vermögensaufbau ausgewählt haben, wird Ihnen bei einer Kündigung nur der gültige Rückkaufswert erstattet. Haben Sie hingegen auf ein Produkt aus der Reihe der reinen Risikoversicherungen zurückgegriffen, erhalten Sie gar keine Erstattung.
Grundsätzlich sollten Sie, bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, immer prüfen, ob sich Ihnen andere Möglichkeiten bieten. Einige Versicherungstarife bieten Ihnen zum Beispiel die Chance, nach einer gewissen Laufzeit eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Daraus ergibt sich zwar ein verringerter Versicherungsschutz, der sich natürlich nach der Höhe Ihres Vertragsguthabens richtet. Allerdings ist das ist immer noch besser, als gar keine Absicherung zu haben. Sollten Sie sich irgendwann dazu entscheiden, freiwillig aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einzugehen, sollten Sie mit Ihrem Versicherer sprechen, ob die Möglichkeit besteht, Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln. In diesem Fall würden Ihnen bereits eingezahlte Beiträge und damit erworbene Leistungsansprüche nicht verlorengehen.