Bin ich als Referendar automatisch krankenversichert?
Da auch für Sie als Referendar eine Pflicht zur Krankenversicherung gilt, werden Sie in der Regel Mitglied einer Krankenversicherung sein. Allerdings ändert sich beim Übergang von Studium zum Referendariat einiges für Sie. Der Großteil der Lehramtsstudenten ist in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Bevor Ihr Referendariat beginnt, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nun befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, welches von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr wiederum umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen.
Obwohl Ihr Dienstherr im Rahmen der Beihilfe einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten abdeckt, müssen Sie die Restkosten passend absichern. Bei Wahl der Restkostenversicherung können Sie sich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Da Sie mit der privaten Krankenversicherung viele Vorteile genießen können, empfehlen wir Ihnen von der Wahlfreiheit Gebrauch zu machen und von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Johannsen in Flensburg hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die optimale Absicherung für Referendare im Angebot. Hier profitieren Sie vor allem von günstigen Tarifen, da wir bei Referendaren auf Altersrückstellungen verzichten.
Wo finde ich besondere Versicherungen für Referendare?
Der Versicherungsbedarf von Referendaren unterscheidet sich nicht großartig von dem fertig ausgebildeter Lehrer. Unsere Versicherungsexperten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Johannsen in Flensburg stellen Ihnen gerne Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammen. Hierbei profitieren Sie von der mittlerweile über 140 jährigen Tätigkeit der DBV auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes. Dementsprechend gelten wir als TOP-Versicherer des öffentlichen Dienstes.
Eine der wichtigsten Versicherungen ist natürlich die Krankenversicherung. Zum Abschluss einer passenden Restkostenversicherung für Kosten, die Ihre Beihilfe nicht übernimmt, sind Sie seit
1. Januar 2009 verpflichtet. Hier empfehlen wir Ihnen die leistungsstarke beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Johannsen in Flensburg.
Darüber hinaus sollten Sie als Beamter auf Widerruf das Risiko der Dienstunfähigkeit keinesfalls unterschätzen. Eine Unterstützung durch Ihren Dienstherrn ist in diesem Ernstfall nicht gegeben. Damit Sie in keine finanzielle Misere geraten, empfehlen wir Ihnen eine private Absicherung. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich für den Ernstfall eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente.
Auch die Haftungsrisiken sollten Sie stets im Hinterkopf behalten. Sobald Sie einen Schaden im Dienst verursachen, müssen Sie für den entsprechenden Schaden gerade stehen. Aus diesem Grund sollten Sie neben einer privaten Haftpflichtversicherung auch eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. So bewahren Sie sich vor nicht zu stemmenden Schadensersatzansprüchen.
Benötigen Referendare eine Krankenversicherung?
Die Frage müssen Sie sich nicht beantworten, da bereits der Gesetzgeber die Frage für Sie beantwortet hat. Es gilt in Deutschland seit geraumer Zeit eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies gilt auch für Referendare. Auch, wenn Ihre Beihilfe einen Teil der Gesundheitskosten übernimmt, sind Sie seit 1. Januar 2009 zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Nutzen Sie die bedingungslose Wahlfreiheit und entscheiden Sie sich bestenfalls für die private Krankenversicherung. Hier profitieren Sie von diversen Vorteilen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Johannsen in Flensburg stellen Ihnen die maßgeschneiderten Tarife für Referendare gerne persönlich vor. Sie sind herzlich zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen.