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DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg Unterschiede im Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren

Unterschiedlicher Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren

Grundsätzlich gilt, dass Lehrer und Referendare erst einmal den gleichen Versicherungsbedarf haben – zumindest was die Absicherung im Beruf angeht. Beide haften für alle Schäden, die sie im Laufe Ihres Arbeitsalltages verursachen oder zu verantworten haben. Daher sollten sowohl Lehrer als auch Referendare unbedingt eine Diensthaftpflichtversicherung und eine Schlüsselversicherung abschließen. Vor allem der Verlust eines Schulschlüssels kann zu hohen Kosten führen, wenn nämlich die gesamte Schließanlage der Schule ausgetauscht werden muss. 

Wer sich das Thema Versicherungen für Lehrer und Referendare aber etwas näher ansieht, wird vor allem im privaten Bereich doch ein paar Unterschiede erkennen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg helfen Ihnen gern dabei, die wichtigsten Unterschiede zu erkennen und sich entsprechend abzusichern. 

Die Krankenversicherung – hier kann es bereits zu unterschieden kommen

In Deutschland gilt die Sozialversicherungspflicht. Diese schließt ein, dass sich ein jeder in einer entsprechenden Krankenversicherung zu versichern hat. Wer nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegt, also nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert werden muss, kann eine private Krankenversicherung (PKV) wählen. Als Lehrer im Beamtenverhältnis haben Sie die Möglichkeit, diese Wahl zu treffen. Das bedeutet, dass Sie aus den zahlreichen Tarifen der PKV den auswählen können, der am besten zu Ihnen passt. Dazu kommen Sie in den Genuss der Beihilfe Ihres Dienstherrn, einer Leistung die Ihr Arbeitgeber zu den Kosten von Arztbesuchen, Behandlungen, Medikamenten usw. zuschießt. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, freiwillig in der GKV zu bleiben – hierbei entfällt allerdings der Anspruch auf Beihilfe, da die GKV bereits die vollen Kosten Ihrer Behandlungen übernimmt. Nur wenn eine Leistung nicht von der GKV abgedeckt ist, aber dennoch beihilfefähig, können Sie die Erstattung vom Arbeitgeber beantragen. 

Als tariflich beschäftigter Lehrer sind Sie ohnehin sozialversicherungspflichtig und damit in der GKV pflichtversichert – es sei denn, Ihr Einkommen liegt oberhalb der Jahreseinkommensgrenzen. Dann haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, frei zu wählen. In diesem Fall sollten Sie einen klaren Leistungs- und Preisvergleich zwischen der PKV Ihrer Wahl und Ihrer bisherigen GKV heranziehen. Als Referendar ist die Frage, ob Sie im Studium bereits privat krankenversichert waren oder bis zum Beginn des Referendariats in der GKV versichert gewesen sind. Gilt ersteres haben Sie die Möglichkeit sich privat zu versichern und die Beihilfe zu nutzen. Andernfalls sind Sie weiterhin in der GKV versichert. Wenn Sie nach dem Ende des Referendariats allerdings nicht verbeamtet werden, müssen Sie spätestens dann ohnehin in die GKV zurückkehren. 

Die Anwartschaft – für Referendare besonders interessant

Wenn Sie als Referendar in der GKV pflichtversichert sind, empfehlen wir Ihnen eine Anwartschaft abzuschließen. Dese sichert Ihnen eine günstige private Krankenversicherung für den Fall, dass Sie nach dem Referendariat verbeamtet werden. Wenn Sie eine neue private Krankenversicherung abschließen, bemessen sich die Kosten nach Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem Alter und den von Ihnen gewünschten Leistungen und Selbstbehalten. Im Fall einer Anwartschaft werden Lebensalter und Gesundheitszustand des Zeitpunktes, zu dem Sie die Anwartschaft abgeschlossen haben für die Berechnung herangezogen. Damit schaffen Sie für sich Sicherheit für die Zukunft. Selbiges gilt übrigens, wenn Sie bereits absehen können, dass Sie als Lehrer im Angestelltenverhältnis in wenigen Jahren die Beitragsbemessungsgrenze in Sachen Einkommen überschreiten werden.

Dienstunfähigkeit – ein wichtiges Thema für Referendare und Lehrer

Vor allem unter Lehrern haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten die Zahlen der Kollegen, die dauerhaft dienstunfähig wurden, deutlich erhöht. Zunehmender Stress, psychische Belastung und in manchen Fächern auch eine wiederkehrende körperliche Belastung (zum Beispiel als Sportlehrer) fordern hier oft ihren Tribut. Befindet Ihr Dienstherr Sie für Dienstunfähig werden Sie als Beamter auf Wiederruf oder als Beamter zur Probe in der Regel entlassen. Als Beamter auf Lebenszeit versetzt Ihr Dienstherr Sie in den vorzeitigen Ruhestand. Beides ist mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Diese können Sie nur mit einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung entgehen.

Fazit

Die Unterschiede in Sachen Versicherungsbedarf sind nicht groß – Als Referendar sollten Sie allerdings auf jeden Fall über eine Anwartschaft nachdenken. Darüber hinaus helfen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg Ihnen gern dabei, die passenden Versicherungslösungen für Sie zu finden.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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