Welche Versicherungen sollte ein Lehrer haben?
Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungen, die jeder haben sollte – so zum Beispiel eine private Haftpflichtversicherung. Oder eine auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsschutzversicherung. Neben diesen Versicherungen die grundsätzlich zum Versicherungsbedarf eines jeden Menschen in Deutschland gehören, gibt es einige weitere Versicherungslösungen, die insbesondere Sie als Lehrer betreffen. Ein Beispiel hierfür ist die Dienstunfähigkeitsversicherung. Es braucht nicht so viel, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, die es Ihrem Dienstherrn erlauben, Sie für dauerhaft Dienstunfähig zu erklären und Sie so in den Vorruhestand zu entlassen. Schon wenn Sie im letzten halben Jahr länger als drei Monate krankheitsbedingt nicht im Dienst waren und nicht zu erwarten ist, dass Sie im kommenden halben Jahr wieder volle Dienstfähigkeit erlangen werden, kann Ihr Dienstherr Sie für dauerhaft Dienstunfähig erklären.
Beamte auf Wiederruf werden in einem solchen Fall aus dem Dienst entlassen und stehen ohne Bezüge oder andere Leistungen dar. Auch Beamte auf Probe haben hier das gleiche Problem. Lediglich als Beamter auf Lebenszeit werden Sie in einem solchen Fall vom Dienstherrn in den frühzeitigen Ruhestand geschickt – natürlich mit deutlichen Abzügen in der Pension. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Sie effektiv gegen diese Gefahren ab. Als Lehrer im Beamtenverhältnis oder als tariflich Beschäftigter Lehrer mit einem Einkommen oberhalb der entsprechenden Einkommensgrenzen, können Sie sich außerdem privat krankenversichern – das kann in vielen Fällen eine deutlich kostengünstigere Alternative sein.
An dieser Stelle sei noch einmal auf das Thema Haftpflichtversicherung hingewiesen. Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, ist das bereits eine gute Absicherung. Doch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg können Ihnen nur empfehlen, diese um eine Diensthaftpflichtversicherung zu erweitern. Es reicht schon aus. wenn einem Kind in Ihrer Obhut, zum Beispiel auf einer Klassenfahrt, etwas zustößt. In diesem Fall kann es sein, dass Sie für den Personenschaden zur Haftung gezogen werden. Hier sichert eine Diensthaftpflichtversicherung Ihre finanzielle Existenz ab.
Wie reiche ich die Rechnungen bei der Krankenversicherung ein?
Wenn Sie als tariflich beschäftigter Arzt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, brauchen Sie sich um das Thema Arztrechnungen nicht weiter zu kümmern. Denn in diesem Fall rechnen die Ärzte in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Nur, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt sind, werden Sie eine Arztrechnung erhalten. Ohne entsprechende Krankenzusatzversicherung, die Sie natürlich auch bei der Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg abschließen können, müssen Sie eine solche Rechnung selbst begleichen. Als Beamter ist es normal, dass Sie bei den meisten Rechnungen erst einmal in Vorkasse gehen. Werden höhere Beträge fällig, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen, das die Summe gestundet wird, bis die Zahlungen Ihrer Krankenversicherung und der Beihilfestelle eingegangen sind.
Bei beiden Stellen reichen Sie Ihre Rechnungen unmittelbar nach Erhalt ein. Die Ihnen zustehenden Leistungen werden dann direkt auf Ihr Konto überwiesen Wenn Sie einen Versicherungsvertrag mit einer möglichen Beitragsrückerstattung vereinbart haben, kann es sich lohnen bei kleineren Summen auf die Leistungen der Krankenversicherung zu verzichten. Denn die Voraussetzung für eine Beitragsrückerstattung ist, dass in einem gewissen Zeitraum keine Leistungen benötigt wurden. Ausgenommen sind hiervon in der Regel die festgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Bei einem entsprechenden Vertrag, kann es sich lohnen erst einmal die Rechnungen zu sammeln. Wenn alle Rechnungen zusammen eine höheren Betrag ergeben, als Sie im Fall einer Beitragsrückerstattung bekommen könnten, macht es Sinn diese auf jeden Fall einzureichen.
Das Positive dabei: Für die Vorlage der Rechnungen bei der Krankenversicherung haben Sie bis zu drei Jahre. Die Beihilfe hat hier allerdings andere Fristen. Dort sind Ihre Ansprüche bereits nach einem Jahr nach Rechnungsstellung verfristet.
Gibt es spezielle Versicherungen für Lehrer?
Es gibt verschiedene Versicherungslösungen, die für Referendare und Lehrer besonders sinnvoll sind – auch wenn sie nicht ausschließlich für Lehrer konzipiert wurden. DA wäre die Diensthaftpflichtversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen eines Schadens, den Sie zu verantworten haben, bewahrt. Da Ihr Verantwortungsbereich als Lehrkraft enorm groß ist, kann schneller einmal etwas entsprechendes passieren, als man auf den ersten Blick meinen mag.
Dazu kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung, die Lehrer und Referendare im Beamtenstatus vor den finanziellen Folgen einer dauerhaften Dienstunfähigkeit schützt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für tariflich beschäftigte Lehrer ist hier das passende Gegenstück in Sachen Versicherungsschutz.
Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg beraten Sie gern umfassend zu allen wichtigen Fragen rund um die möglichen Versicherungslösungen für Lehrer.
Was muss beachtet werden?
Als Lehrer können Sie sowohl im Beamtenverhältnis als auch als tariflich Beschäftigter Lehrer angestellt sein. Wie die Einstellung erfolgt, entscheidet in der Regel Ihr Dienstherr. Je nachdem welchen Arbeitnehmerstatus Sie dabei haben, sieht Ihr Versicherungsbedürfnis jedoch teilweise vollkommen anders aus.
Als Beamter benötigen Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Als tariflich beschäftigter Lehrer verfügen Sie über eine gesetzliche Krankenversicherung – bis Ihr jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Grenzen für Versicherungspflichtige liegt. Dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchten oder ob Sie doch lieber in die private Krankenversicherung wechseln möchten.
Auch in Sachen Berufs- oder Dienstunfähigkeit gibt es hier erhebliche Unterschiede. Wie genau diese aussehen und in welchem Fall Sie welche Versicherungslösung brauchen, um wirklich optimal abgesichert zu sein, erklären Ihnen gern unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg.
Muss ich mich gegen den Verlust eines Schlüssels absichern?
Es ist eine oft gehörte Meinung: Man könne nur dann für den Verlust eines Schlüssels zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Verlust vorsätzlich erfolgt sei. Inzwischen hat sich hier die Rechtssicht aber leider deutlich zu Gunsten des Dienstherrn verschoben. Denn es reicht bereits grobe Fahrlässigkeit aus, um den Mitarbeiter Kostenersatzpflichtig zu machen, wenn beispielsweise die komplette Schließanlage der Schule ausgewechselt werden muss.
Da eine solche Situation extrem hohe Kosten verursachen kann, ist es sinnvoll, sich hier gut abzusichern. Mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung, die einen entsprechenden Zusatz beinhaltet, sind Sie hier auf der sicheren Seite. Ihr Versicherer wird dabei nicht nur die Kosten tragen, wenn Sie wirklich zu Recht zur Kasse gebeten werden. Im Fall einer ungerechtfertigten Forderung werden die entsprechenden Forderungen auch durch Ihren Versicherer zurückgewiesen – notfalls auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.
Was tun bei Verlust des Lehrerschlüssels?
Den Verlust eines Lehrerschlüssels müssen Sie natürlich umgehend melden. Denn sollte es durch die Nutzung Ihres verlorenen Schlüssel zu Schäden beispielsweise durch einen Diebstahl oder durch Vandalismus kommen, kann Ihr Dienstherr Sie für die entstandenen Schäden in Haftung nehmen – vor allem, wenn Sie den Verlust des Schlüssels nicht gemeldet haben. Damit genau solche Situationen nicht eintreten, wird oftmals bei Verlust eines Lehrerschlüssels direkt die ganze Schließanlage einer Schule ausgetauscht. Das kann erhebliche Kosten verursachen. Aus diesem Grund sollten Sie sicherstellen, dass Sie für solche Situationen hinreichen abgesichert sind.
Wie kann ich als Lehrer die ideale Versicherung finden?
Indem Sie vor allen Dingen darauf achten, dass die Versicherungslösungen, für die Sie sich entscheiden, auch zu Ihren Versicherungsbedürfnissen passen. Eine Diensthaftpflichtversicherung beispielsweise sollte immer auch mit einer Dienstschlüsselversicherung daherkommen. Bei der Frage nach der privaten Krankenversicherung müssen Sie natürlich erst einmal klären, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind oder ob Sie sich privat Versichern können. Wenn Sie pflichtversichert sind, sollten Sie über Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes durch eine entsprechende Krankenzusatzversicherung nachdenken.
Beim Thema Dienstunfähigkeitsversicherung beispielsweise ist es wichtig, dass Ihr finanzieller Bedarf auch entsprechend in der Versicherungssumme abgebildet wird. Eine Versicherung, mit der Sie lediglich einen Bruchteil Ihrer laufenden Kosten abdecken können, wird Ihnen im Ernstfall nicht wirklich weiterhelfen. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg beraten Sie gern zu allen wichtigen und sinnvollen Versicherungslösungen für Sie.
Kann man jederzeit wechseln?
Für Lehrer gelten grundsätzlich die gleichen versicherungsrechtlichen Regelungen, wie für jeden anderen Kunden auch. Eine Haftpflichtversicherung beispielsweise wird in der Regel für einen gewissen Versicherungszeitraum – zumeist für ein Jahr – abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt hier zumeist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Die meisten Dienstunfähigkeitsversicherungen können mit einer Kündigungsfrist von gerade einmal einem Monat gekündigt werden. Allerdings entfällt in einem solchen Fall auch sofort der Versicherungsschutz und bereit eingezahlte Beiträge werden nicht erstattet, es sei denn es handelt sich um eine vermögensbildende Versicherungslösung.
Wenn Sie beispielsweise aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchten, geht dies nur, wenn Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Diese und viele andere Fragen klären unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg gern im persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Haben Lehrer automatisch eine Krankenversicherung?
Als tariflich beschäftigter Lehrer im Angestelltenverhältnis haben Sie automatisch eine Krankenversicherung, da Sie hier der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Damit sind Sie verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Ihr Arbeitgeber muss Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden und dann auch die Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen abführen. Ergänzend trägt er den sogenannten Arbeitgeberanteil. Verbeamtete Lehrer haben ersatzweise den Anspruch auf eine Beihilfe von Seiten ihres Dienstherrn. Allerdings trägt die Beihilfe nicht alle anfallenden Kosten. Deshalb sollten Sie sich mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung für den Teil der Kosten, die nicht von Ihrem Dienstherrn übernommen werden, absichern.
Die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrer
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Denn es gibt eine breite Spannbreite an Tarifen mit zahlreichen unterschiedlichen Leistungspaketen. Auch Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, Ihr Alter und die Frage nach einem Eigenanteil beeinflussen die Kosten für eine private Krankenversicherung deutlich. Dabei sollten Sie vor allem auf das Preis-Leistungs-Verhältnis achten. Leichter ist der Vergleich für gesetzlich Versicherte. Die Kosten sind einheitlich geregelt ebenso wie der größte Teil der Leistungen, die hier gleichgeschaltet sind. Die Versicherer haben die Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu erheben – hier sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Versicherer Zusatzbeiträge verlangt und ob er ggfls. Leistungen bietet, die Ihnen dieses Geld wert sind. Andernfalls gibt es günstigere Alternativen.
Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Johannsen in Flensburg mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, die Versicherungslösung zu finden, die am besten zu Ihnen passt und dazu auch noch das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Welche Kosten kommen für eine Krankenversicherung für Lehrer auf mich zu?
Als Angestellter Lehrer zahlen Sie wie jeder andere Arbeitnehmer auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsleistungen. Dieser wird direkt von Ihrem Einkommen abgeführt. Der einheitliche Beitragssatz liegt aktuell bei etwa 15,5 % Ihres Bruttoeinkommens. Ggfls. kommen hier noch fällige Zusatzbeiträge hinzu.
Als Beamter können Sie sich leider nicht an Pauschalen orientieren. Die Kosten, die Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung verursachen, orientieren sich einerseits an den Beihilfeansprüchen, aber auch an den gewählten Leistungen, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss und den gewählten Selbstbehalten.