Sinn & Zweck der Diensthaftpflichtversicherung für Justizbeamte
Im Justizalltag ist der Umgang mit zahlreichen Menschen und sensiblen Entscheidungen unvermeidbar, was ein gewisses Risiko für Haftungsansprüche birgt. Die Diensthaftpflichtversicherung für Justizbeamte schützt Sie umfassend bei allen dienstlichen Tätigkeiten während der Arbeitszeit. Kommt es zu einem Schaden, wird dieser zunächst durch die Amtshaftung vom Dienstherrn gedeckt. Allerdings kann der Dienstherr bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Rückzahlung der Schadenssumme von Ihnen fordern – und genau hier greift die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau.
Bei einem berechtigten Schadensfall übernimmt die DBV die Kosten in vollem Umfang, selbst bei grober Fahrlässigkeit. Sollte der Dienstherr Sie unrechtmäßig haftbar machen, stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen die Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen.
