Als Beamtin oder Beamter mit freier Heilfürsorge haben Sie in Deutschland einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Demnach können Sie frei wählen, ob Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen möchten. Die private Krankenversicherung für Polizisten unterscheidet sich dabei wesentlich von einer gesetzlichen Police.
Einseitige Änderungen oder Leistungskürzungen, wie Sie bei gesetzlichen Versicherern häufiger vorkommen, gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Zudem wird Ihr Beitrag nicht an Ihrem Einkommen bemessen, sondern Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Beruf und Ihrem Gesundheitszustand.
Die private Krankenversicherung ist keine Einheitspolice, sondern kann individuell durch Zusatzbausteine an Ihr Leben und Ihre Wünsche angepasst werden.
Unter anderem profitieren Sie von diesen Leistungen:
- Deckung von Kosten wahlärztlicher Leistungen wie der Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer bei stationären Aufenthalten.
- Umfangreiche Zahnleistungen, wie die zweimal jährlich empfohlene Zahnreinigung oder professioneller Zahnersatz werden in allen Tarifen vollumfänglich übernommen.
- Deckung der ärztlichen Honorare auch dann, wenn diese wegen eines besonderen Aufwands die Höchstsätze der GOÄ überschreiten.
- Sie entscheiden sich lediglich für einen Grundtarif und können alle zusätzlichen Leistungen individuell und flexibel zusammenstellen.
- Alternative Heilmethoden wie Chiropraktik werden auch ohne eine vorherige Überweisung des Hausarztes vollumfänglich und ohne Rückfragen übernommen.
- Die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung können Sie im jeweiligen Jahr vollumfänglich als Sonderkosten steuerlich geltend machen.