Als Lehrerin oder Lehrer müssen Sie verschiedene Stufen durchlaufen, bis Sie sich Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit nennen dürfen. Während des gesamten Studiums oder des Referendariats kann es allerdings zu einer plötzlichen Krankheit kommen, der eine Dienstunfähigkeit verursacht.
Dies macht es unmöglich, dass Sie Ihren Beruf weiter ausüben können. Je nachdem, in welchen Status der Verbeamtung Sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden, hat das unterschiedlich schwerwiegende Auswirkungen:
- Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf folgt auf die Feststellung der Dienstunfähigkeit die sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sie verlieren jegliche beamtenrechtlichen Ansprüche auf Beihilfe, Besoldung, Vergütung und Pension und stehen im schlimmsten Fall vor existenziellen Schwierigkeiten.
- Als Beamtin oder Beamter auf Probe verhält es sich im Wesentlichen genauso. Kommt es zur Feststellung der Dienstunfähigkeit, werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen und verlieren alle Ansprüche.
- Erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ist es dem Dienstherrn nicht mehr möglich, Sie aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Sollte eine Dienstunfähigkeit festgestellt werden, versetzt Sie Ihr Arbeitgeber in den Ruhestand und Sie erhalten eine beamtenrechtliche Pension sowie Beihilfe.
Studium und Referendariat bis hin zur Verbeamtung auf Lebenszeit dauern je nach Bundesland zwischen fünf und sechs Jahren, in welchen Sie nicht ausreichend gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt sind.
Können Sie durch plötzliche Krankheit oder einen unvorhersehbaren Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben, stehen Sie schlimmstenfalls vor dem finanziellen Ruin. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sichert Sie gegen diese Risiken ab.