Sinn & Zweck der privaten Krankenversicherung für Lehrer
Ab dem Zeitpunkt, an welchem Sie als angehende Lehrerin oder angehender Lehrer Ihr Studium beenden und das Referendariat bzw. die Anwärterzeit beginnen, sind Sie offiziell Beamter / Beamtin auf Widerruf. Bereits in dieser frühen Phase Ihrer Beamtenlaufbahn haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Einfach gesagt bedeutet das, dass dieser sich an Krankheitskosten zu einem Anteil zwischen 50 und 80 Prozent beteiligt.
Als Lehrerin oder Lehrer mit freier Heilfürsorge dürfen Sie zudem frei wählen, ob Sie sich für die private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die beiden Policen sind dabei grundlegend verschieden. In der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung für Lehrer können die Leistungen nicht einseitig durch den Versicherer begrenzt werden, während das in der gesetzlichen Kasse zur gängigen Praxis gehört. Zudem profitieren Sie und auf Wunsch Ihrer Angehörigen von einer schnelleren und besseren medizinischen Versorgung sowie freier Arzt- und Krankenhauswahl.
