Als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer haben Sie in Deutschland einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Beihilfe. Im Detail bedeutet das, dass der Dienstherr, in diesem Fall der Staat, zwischen 50 und 80 Prozent Ihrer Krankheitskosten übernimmt.
Sie entscheiden selbst, ob Sie sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, wenn Sie Beamtin oder Beamter sind (freie Heilfürsorge).
Aber: Der Dienstherr kann nur tatsächliche Kosten anteilig erstatten. Das bedeutet, dass Sie unbedingt eine Rechnung des behandelnden Arztes benötigen, um von der Beihilfe zu profitieren. Diese bekommen Sie nur dann, wenn Sie privat versichert sind. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung erlischt in den meisten Fällen Ihr Beihilfeanspruch.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Sie haben sich für eine Behandlung bei einem renommierten Heilpraktiker entschieden, um Ihre chronischen Kopfschmerzen in den Griff zu bekommen. Nach sechs Behandlungen stellt dieser Ihnen eine Rechnung über 720,00 Euro.
Durch Ihren persönlichen Beihilfesatz von 60 Prozent werden 432,00 Euro vom Dienstherrn getragen. Die Krankenversicherungspflicht verbietet es, dass Sie den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen. Hier kommt die private Krankenversicherung für Lehrer ins Spiel.
Der individuelle Beihilfesatz kann sich im Laufe Ihrer Karriere als Lehrerin oder Lehrer mehrfach verändern. Beispielsweise dann, wenn Sie heiraten oder wenn es zur Geburt eines Kindes kommt.
Die private Krankenversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Konrad Hoffmann in Passau ermöglicht es deshalb, den Vertrag auch nachträglich an diese Änderungen anzupassen. Es handelt sich deshalb um eine sogenannte „beihilfekonforme private Krankenversicherung“.