Sie sind Polizistin und gerade in einem Streifenfahrzeug unterwegs, ohne einen konkreten Einsatz zu haben. In einer engen Nebenstraße sind Sie für einen Moment unvorsichtig und touchieren eine Steinmauer. Am neuen Dienstwagen entsteht ein Sachschaden in 2.000 Euro für Lack und eine neue Folierung. Durch die Amtshaftung wird der Schaden zunächst vom Dienstherrn gedeckt, anschließend will dieser die Summe von Ihnen allerdings wiederhaben. Auch hier leistet die Diensthaftpflichtversicherung.
Als Polizist & Bundespolizist kontrollieren Sie einen Autofahrer, welcher hinter dem Steuer eines Sportwagens sitzt. Der Fahrer ist stark alkoholisiert, weshalb er an Ort und Stelle seinen Führerschein sowie alle Fahrzeugschlüssel abgeben muss. Damit das Fahrzeug nicht ungünstig auf der Straße steht, wollen Sie es auf einen Parkplatz auf der anderen Straßenseite fahren. Hierbei geben Sie versehentlich zu viel Gas und verkratzen die Felge am Bordstein – es entsteht ein Sachschaden in Höhe von 8.000 Euro, welchen der Dienstherr von Ihnen zurückfordert. Trotz der grob fahrlässigen Handlung Ihrerseits übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung diese Kosten.