Die Dienstunfähigkeitsversicherung für
Lehrer und Referendare

Ihr Beruf als Lehrkraft ist heute mehr denn je geprägt von permanentem Druck und einem hohen Stresslevel. Kein Wunder, dass laut einer Statistik beinahe jeder Lehrer zumindest zeitweise dienstunfähig wird. Weit mehr noch, viele Lehrer schaffen nicht einmal den Eintritt in die reguläre Rente, sondern werden aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig entlassen. Der Ernstfall kann immer eintreten.

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg bleiben Sie auf der sicheren Seite. Wir springen mit einer monatlich festgelegten BU-Rente für Sie ein und stellen sicher, dass Sie sich in aller Ruhe um Ihre Gesundheit kümmern können.

Wann sind Sie als Lehrer oder Referendar dienstunfähig?

Sollten Sie, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls, weniger als 50 % Ihrer beruflichen Tätigkeiten wahrnehmen können und bleibt dies voraussichtlich für die nächsten 6 Monate unverändert, schickt Sie Ihr Dienstherr in den vorzeitigen Ruhestand. Damit fallen nicht nur Ihre Tätigkeiten, sondern auch Ihre Einkommen weg. Sie erhalten zwar nach 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt von maximal 72 % Ihres letzten Gehalts, doch Ihren Lebensstandard können Sie damit bei Weitem nicht halten. Sie sind Beamter auf Widerruf oder auf Probe? In dem Fall gehen Sie sogar gänzlich leer aus.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg legen Ihnen daher sehr ans Herz, rechtzeitig an den Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare zu denken. Vermeiden Sie finanzielle Herausforderungen, die nicht nötig sind.

Worauf sollten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung
für Lehrer und Referendare achten?

Eine Dienstunfähigkeit ist leider nicht gleichbedeutend mit einer Berufsunfähigkeit. Daher ist es wichtig, dass Sie für die Anerkennung der Dienstunfähigkeit folgende Unterlagen bereithalten:

  • Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
  • Amtsärztliches Zeugnis

Wenn Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare abschließen, achten Sie auf das Kleingedruckte. Beinhaltet Ihr Vertrag die „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel, gehen Sie unter Umständen leer aus. Nach dieser kann der Versicherer Ihre Dienstunfähigkeit nach den allgemeinen Absätzen handhaben. Es wäre also rein theoretisch möglich, dass Sie einem anderen Beruf nachgehen könnten. Leistungen erhalten Sie so natürlich nicht. Mit der „echten Dienstunfähigkeitsklausel“, wie bei uns von Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg, wird die Dienstunfähigkeit nach Einreichung aller relevanten Unterlagen ohne Wenn und Aber anerkannt und Sie erhalten alle vertraglich vereinbarten Leistungen.

Service von DBV

Individuelle Beratung

Sollten Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare haben oder sich individuell beraten lassen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg auf. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Rocco Hebert
Am Rotvorwerk 9
09599 Freiberg
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