Eine Dienstunfähigkeit ist leider nicht gleichbedeutend mit einer Berufsunfähigkeit. Daher ist es wichtig, dass Sie für die Anerkennung der Dienstunfähigkeit folgende Unterlagen bereithalten:
Wenn Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare abschließen, achten Sie auf das Kleingedruckte. Beinhaltet Ihr Vertrag die „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel, gehen Sie unter Umständen leer aus. Nach dieser kann der Versicherer Ihre Dienstunfähigkeit nach den allgemeinen Absätzen handhaben. Es wäre also rein theoretisch möglich, dass Sie einem anderen Beruf nachgehen könnten. Leistungen erhalten Sie so natürlich nicht. Mit der „echten Dienstunfähigkeitsklausel“, wie bei uns von Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg, wird die Dienstunfähigkeit nach Einreichung aller relevanten Unterlagen ohne Wenn und Aber anerkannt und Sie erhalten alle vertraglich vereinbarten Leistungen.