Wir beraten Sie zur Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung für Beamte
Die Krankenversicherung für Heilfürsorgeberechtigte von Polizei, Bundespolizei, Soldaten und Feuerwehr unterscheidet sich von der regulären Krankenversicherung für die breite Bevölkerung. Heilfürsorge ist ein besonderes System der Gesundheitsversorgung für bestimmte Berufsgruppen, die im öffentlichen Dienst tätig sind.
Heilfürsorgeberechtigte erhalten ihre Gesundheitsversorgung in der Regel nicht über die gesetzlichen Krankenkassen. Stattdessen werden sie durch die Heilfürsorge abgesichert, die von den Bundesländern oder dem Bund bereitgestellt wird, abhängig von der Zuständigkeit. Die genauen Regelungen und Leistungen können je nach Bundesland aber variieren.
Im Allgemeinen sind Heilfürsorgeberechtigte und ihre Familienangehörigen während der Dienstzeit über die Heilfürsorge abgesichert.
Die Heilfürsorge bietet eine gesundheitliche Versorgung und umfasst in der Regel Leistungen wie medizinische Versorgung, Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen, Vorsorgeleistungen und Rehabilitation.
- Die Kosten für Pflegepflichtversicherung muss der Beamte aber in aller Regel während der Dienstzeit selber tragen und muss das Bestehen einer privaten Pflegeversicherung bei Dienstantritt/Verbeamtung nachweisen.
- Wird der Beamte in den Ruhestand ( z.B. bei Pension oder aber Dienstunfähigkeit) versetzt entfällt in aller Regel die freie Heilfürsorge.
- Auch bei Ende der Ausbildung/Ende der aktiven Dienstzeit/Ende der aktiven Verpflichtung bei Soldaten oder Statuswechsel kann die freie Heilfürsorge entfallen.
- Der Beamte wird dann bei Wegfall der freien Heilfürsorge in der Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes oder dem Bund versichert. Die Beihilfe deckt dann einen prozentualen Anteil der Gesundheitskosten ab. Dieser Anteil kann in der Regel zwischen 50% und 80% der Gesamtkosten liegen.
- Die verbleibenden Kosten (20%-50%) müssen dann von den Versicherten/Beamten selbst getragen werden. Um diese Kosten abzudecken schließen Polizeibeamte, Soldaten und Feuerwehrleute dann eine private Krankenversicherung ab.
Der Zugang in die private Krankenversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nur über eine Prüfung des Gesundheitszustandes möglich.