✅ 4. Welche Beihilfe passt zu Ihrer Berufsgruppe und zur Ihrer persönlichen Situation?
In der Regel sollte für junge Beamte bzw. Anwärter wie Finanzbeamte, Steuerbeamte, Justizvollzugsbeamte, Zollbeamte oder Lehrer → die individuelle Beihilfe (PKV) die 1. Wahl sein!
Auch mit beihilfeberechtigten Kindern oder kleineren Vorerkrankungen ist → die individuelle Beihilfe (PKV) laut unseren Erfahrungen immer die 1. Wahl bzw. die bessere Lösung als wie die pauschale Beihilfe (GKV).
✓ Denn sie profitieren bei der individuellen Beihilfe (PKV) in der Regel von günstigen Beiträgen und einem ausgezeichneten Versicherungsschutz bei Krankheit.
Unter bestimmten Voraussetzungen z.B. bei erheblichen Vorerkrankungen oder aber hohem Einstiegsalter kann ggf. die pauschale Beihilfe eine Option für Beamte sein. Wir beraten Sie dazu gern und unverbindlich.
Individuelle Beihilfe mit Kindern:
Hat ein Beamter die Individuelle Beihilfe, dann werden die Kinder im Normalfall ebenfalls über die individuelle Beihilfe (PKV) versichert. In der Regel erhalten Kinder dann 90% Beihilfe (z.B. in Sachsen), d.h. die Kinder müssen dann also nur mit 10% Restkosten über die private Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden.
Alternativ können die Kinder eines beihilfeberechtigten Beamten aber auch über die Familienversicherung (gesetzliche Krankenkasse -GKV) des Ehepartners versichert werden, sofern dieser gesetzlich versichert ist. Dort sind die Kinder dann in der Regel beitragsfrei versichert.
Der beihilfeberechtigte Beamte erhält aber trotzdem den höheren Beihilfesatz von 70 % bzw. 90 % (ab 2 Kindern) für seine individuelle Beihilfe. Die kosten für die individuelle Beihilfe (PKV) des Beamten können dann sogar günstiger sein, obwohl die Kinder zusätzlich privat über die individuelle Beihilfe versichert sind.
Wichtig zu Wissen:
Die Beihilfevorschriften/Beihilferegelungen sind länderspezifisch (z. B. Sächsische Beihilfeverordnung- SächsBhVO) und daher unterschiedlich in jedem Bundesland, auch der Bund hat wiederum eigene Beihilfevorschriften (z. B. Bundesbeihilfeverordnung BBhV). Dies berücksichtigen wir bei unserem Beratungsgespräch und beraten Sie zu Ihrer persönlichen Situation, sowie der passenden Beihilfe für Ihre geltende Beihilfevorschrift.