Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind zwei Begriffe, die oft im Zusammenhang mit der Arbeitskraftabsicherung/Einkommensabsicherung für bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte, Arbeitnehmer oder Selbstständige Verwendung finden. Sie beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Absicherungskonzepte und haben unterschiedliche Vertragsbedingungen. Somit gibt es auch im Leistungsfall ( bei Berufsunfähigkeit/ Dienstunfähigkeit) Unterschiede, die darüber Entscheiden ob und wann eine Leistung für die betreffende Person fällig wird.
Angestellte und Selbstständige sollten sich in erster Linie mit einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.
Für Beamte, Lehrer und Angestellte im öffentlichen Dienst empfehlen wir eine klassische Dienstunfähigkeitsabsicherung.
Für Feuerwehrbeamte, Polizeibeamte oder Soldaten empfehlen wir Ihnen eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit Spezieller Dienstunfähigkeitsklausel. (wichtig z.B. für Verletzung der Schießhand bei Polizisten oder eine Knieverletzung, nicht bestandene G26-Prüfung bei Feuerwehrbeamten)