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DBV Freiberg Rocco HebertKrankenversicherung für Beamte: Kosten für Beihilfe & Heilfürsorge

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Krankenversicherung für Beamte: Kosten, Beihilfe und Heilfürsorge verständlich erklärt

Was kostet eine private Krankenversicherung für Beamte? Wie hoch ist der Beitrag für Beamtenanwärter? Was übernimmt die Beihilfe und was kostet die Heilfürsorge?

Diese Fragen stellen sich viele Beamte, Beamtenanwärter und Referendare bereits zu Beginn ihrer Laufbahn.

Die Antwort lautet: Die Kosten einer Krankenversicherung für Beamte lassen sich nicht mit einem einheitlichen Betrag beantworten. Der Beitrag hängt unter anderem vom Alter, Gesundheitszustand, Familienstand, Beihilfeanspruch, Versicherungsumfang und gewählten Tarif ab.

Deshalb ist die erste Frage nicht unbedingt: „Welche private Krankenversicherung ist am billigsten?“

Sondern: „Welche Krankenversicherung passt zu meinem Beihilfe- oder Heilfürsorgeanspruch und meiner persönlichen Situation?“

Als Spezialist für den Öffentlichen Dienst beraten wir bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg individuell und transparent. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen können, welche Unterschiede zwischen Beihilfe, privater Krankenversicherung und Heilfürsorge bestehen und worauf Sie bei der Tarifauswahl achten sollten.

Die Beratung ist persönlich in unserer DBV-Agentur in Freiberg oder unkompliziert digital und online in ganz Deutschland möglich.

Was kostet eine Krankenversicherung für Beamte?

Bei Beamten muss zunächst zwischen verschiedenen Versorgungssystemen unterschieden werden:

  • Beamte mit individueller Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt einen bestimmten Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil sichern Sie normalerweise mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung ab.
  • Beamte mit Heilfürsorge: Bestimmte Beamtengruppen, beispielsweise Polizeivollzugbeamte, Justizvollzugsbeamte, Bundespolizeibeamte oder aber im Feuerwehrbeamte, können während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf Heilfürsorge haben. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Dienstherrn bzw. Bundesland.
  • Beamte mit pauschaler Beihilfe: In einigen Bundesländern gibt es alternativ zur individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe. Hier gelten besondere Regeln und Voraussetzungen.

Private Krankenversicherung für Beamte und Beihilfe

Wie funktioniert die Beihilfe?

Beamte erhalten bei der individuellen Beihilfe keinen klassischen Arbeitgeberzuschuss zur monatlichen Krankenversicherung wie Arbeitnehmer. Stattdessen beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten.

Die private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) übernimmt anschließend den Teil der Kosten, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist.

Vereinfachtes Beispiel:

Individuelle Beihilfe 50 % + private beihilfekonforme Krankenversicherung 50 % = 100 % Absicherung.

Der genaue Beihilfesatz hängt unter anderem vom Dienstherrn, Bundesland und persönlichen Voraussetzungen ab. Auch für Ehepartner und Kinder können andere Bemessungssätze gelten.

Arztrechnung Beispiel:

Entsteht eine beihilfefähige Arztrechnung über 1.000 Euro und besteht ein Beihilfeanspruch von 50 %, können beispielsweise 500 Euro über die Beihilfe und die verbleibenden 500 Euro über eine entsprechend ausgestaltete private Krankenversicherung abgesichert werden.

Wie hoch sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte?

Eine häufige Suchanfrage lautet: „Was kostet eine PKV für Beamte?“

Eine seriöse Antwort kann nicht einfach mit einem festen Eurobetrag gegeben werden.

Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung wird individuell kalkuliert. Zu den wichtigsten Faktoren gehören beispielsweise:

  • Alter bei Versicherungsbeginn – das Eintrittsalter spielt eine wichtige Rolle bei der Beitragsberechnung.
  • Gesundheitszustand – Vorerkrankungen oder bestehende Beschwerden können Einfluss auf Annahme und Konditionen haben.
  • Leistungsumfang – ein umfangreicherer Versicherungsschutz kann grundsätzlich zu einem höheren Beitrag führen.
  • Beihilfesatz – bei individueller Beihilfe muss nur der verbleibende Anteil abgesichert werden.
  • Selbstbeteiligung – ein Tarif mit Selbstbeteiligung kann einen niedrigeren Monatsbeitrag haben, erhöht aber die eigene Kostenbeteiligung.

✓ Mögliche Leistungsbereiche die Ihren Beitrag beeinflussen:

  • ambulante Behandlung
  • stationäre Behandlung
  • freie Arztwahl
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Behandlung durch Spezialisten (Chefarzt)
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Sehhilfen
  • Heilpraktikerleistungen
  • Psychotherapie
  • Hilfsmittel
  • Auslandsschutz
  • Selbstbeteiligung
  • Beitragsrückerstattung
  • Beihilfeergänzungstarife
  • Pflegezusatztarife

Warum ist eine günstige Krankenversicherung nicht automatisch die beste?

Bei der privaten Krankenversicherung gilt: Billig ist nicht dasselbe wie günstig.

Ein niedriger Beitrag kann beispielsweise durch einen geringeren Leistungsumfang, eine höhere Selbstbeteiligung oder bestimmte Begrenzungen zustande kommen.

Deshalb sollte nicht nur die Frage gestellt werden: „Was kostet der Tarif?“ Sondern auch: „Was bekomme ich für diesen Beitrag?“

Besonders wichtig sind die Leistungen, die im Krankheitsfall tatsächlich relevant werden können. Eine Krankenversicherung begleitet Sie im Idealfall über viele Jahrzehnte. Deshalb ist eine langfristige Betrachtung wichtiger als der reine Monatsbeitrag zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Was kostet die freie Heilfürsorge?

Freie Heilfürsorge für Beamte/Soldaten einfach erklärt

Die Heilfürsorge ist nicht mit der individuellen Beihilfe gleichzusetzen. Sie kommt insbesondere für bestimmte Berufsgruppen (Polizei, Feuerwehr, Soldaten, Justiz) im Öffentlichen Dienst infrage.

Die Heilfürsorge (oft auch freie Heilfürsorge genannt) ist eine Sonderform der Krankenfürsorge. Der Dienstherr übernimmt dabei die Kosten für medizinische Behandlungen und Vorsorge im aktiven Dienst zu 100 Prozent als Sachleistung.

TIPP: Es gibt aber in gewissen Bereichen auch Abstriche, ähnlich wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Um eventuelle Zuzahlungen/ Versorgungslücken/ auszugleichen empfiehlt sich hier immer eine Heilfürsorgeergänzungsversicherung.

Welche Beamtengruppen Anspruch haben und welche Leistungen übernommen werden, hängt vom jeweiligen Dienstherrn und den geltenden gesetzlichen beamtenrechtlichen Regelungen ab.

Für Beamte/Soldaten mit freier Heilfürsorge kann die laufende finanzielle Belastung während der aktiven Dienstzeit deutlich anders aussehen als bei Beamten mit individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung.

Aber: Auch wenn die freie Heilfürsorge auf den ersten Blick als kostenlos oder unentgeltlich scheint, so ist es wichtig sich im zweiten Blick die Details und Regelungen genau anzusehen.

✓ Gerade bei einer Laufbahn mit Heilfürsorge sollte frühzeitig geprüft werden:

  • Was gilt während der aktiven Dienstzeit?
  • Welche Leistungen umfasst die Heilfürsorge? (Leistungsbeschränkungen, Zuzahlung)
  • Was passiert bei Dienstunfähigkeit?
  • Was passiert bei einem Wechsel der Laufbahn?
  • Was gilt bei einem Wechsel des Dienstherrn?
  • Welche Absicherung besteht im Ruhestand?
  • Welche Anwartschaft ist sinnvoll?
  • Welche Kosten entstehen später als Pensionär, bei Übergang in die Beihilfe?

Was kostet die Krankenversicherung für Beamtenanwärter?

Gerade für Beamtenanwärter, Referendare und junge Beamte ist die Frage nach dem Beitrag während der Ausbildung besonders wichtig.

Bei individueller Beihilfe muss die private Krankenversicherung grundsätzlich nur den verbleibenden Anteil der Krankheitskosten absichern. Deshalb sind spezielle Anwärtertarife eine attraktive Möglichkeit zu Beginn der Beamtenlaufbahn.

Diese Anwärtertarife sind während der Ausbildung kostengünstiger, bei gleichem Leistungsumfang. Nach der Ausbildung sind Beamte oder verbeamte Lehrer dann zu Normalkonditionen versichert.

Allerdings sollte auch hier nicht ausschließlich der günstigste Beitrag entscheidend sein.

  • Welche Leistungen sind enthalten?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Welche Leistungen sind begrenzt?
  • Wie funktioniert der Übergang vom Anwärtertarif in den Volltarif nach der Ausbildung/Anwärterzeit?
  • Wie verändert sich der Beitrag nach Ende der Ausbildung?
  • Welche Optionen bestehen bei einer späteren Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit?
  • Ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Welche Faktoren machen eine PKV teuer oder günstig?

Günstiger kann ein Tarif beispielsweise sein durch:

  • junges Eintrittsalter
  • guten Gesundheitszustand
  • geringeren Leistungsumfang
  • höhere Selbstbeteiligung
  • bestimmte Tarifkalkulationen
  • speziellen Anwärtertarif
  • geringeren abzusichernden Prozentsatz/Beihilfesatz

Teurer kann ein Tarif beispielsweise sein durch:

  • umfangreichere Leistungen
  • niedrige oder keine Selbstbeteiligung
  • höhere Leistungsansprüche
  • bestimmte Gesundheitsrisiken
  • höheres Eintrittsalter
  • zusätzliche Tarifbausteine

Tipp: Ein niedriger Monatsbeitrag sollte niemals das alleinige Entscheidungskriterium sein.

Was kostet die PKV im Ruhestand für Beamte?

Eine der wichtigsten Fragen bei der privaten Krankenversicherung für Beamte lautet: „Was passiert mit meinem Beitrag im Alter?“

Die private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge langfristig und bildet unter anderem Alterungsrückstellungen. Der Beitrag hängt dabei nicht nur davon ab, wie alt der Versicherte später wird. Auch die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die tarifliche Kalkulation spielen eine Rolle.

Bei Beamten mit Beihilfe verändert sich im Ruhestand außerdem häufig der Beihilfesatz. Dadurch kann sich der Anteil, den die private Krankenversicherung absichern muss, verändern bzw. oftmals auch reduzieren. Ihr Beitrag zur Krankenversicherung kann also fallen bzw. günstiger werden.

Bei Beamten/ Soldaten mit freier Heilfürsorge während der aktiven Dienstzeit ändern sich bei Pension/Ruhestand oftmals die Versorgungssituation. Der Anspruch auf Heilfürsorge endet nach der aktiven Dienstzeit und Sie wechseln in das reguläre Beihilfesystem.

Sie benötigen dann eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Sie müssen also dann einen Teil Ihrer Krankheitskosten privat absichern, das kann dazu führen, dass hier höhere Kosten entstehen im Vergleich zur Heilfürsorge während der aktiven Dienstzeit.

Deshalb sollte eine PKV für Beamte nicht nur für die aktuelle Situation, sondern auch mit Blick auf die spätere Pension betrachtet werden. Daher ist auch für Beamte eine Prüfung der Versorgungssituation bei Pension (Rente) wichtig und es empfiehlt sich ggf. eine zusätzliche private Altersvorsorge als Ergänzung.

Was sollte ich bei einem PKV-Vergleich als Beamter beachten?

Leistungsumfang: Welche Leistungen sind tatsächlich versichert?

Beihilfekonformität: Passt der Tarif zu Ihrem individuellen Beihilfeanspruch?

Selbstbeteiligung: Wie hoch ist die jährliche finanzielle Belastung im Krankheitsfall?

Zahnleistungen: Wie hoch sind die Erstattungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe?

Stationäre Leistungen: Welche Wahlmöglichkeiten bestehen im Krankenhaus?

Hilfsmittel: Welche Hilfsmittel sind versichert und gibt es Einschränkungen?

Psychotherapie: Welche Leistungen sind vorgesehen und welche Begrenzungen gelten?

Beitragsentwicklung: Wie ist der Tarif langfristig kalkuliert?

Ruhestand: Wie verändert sich die Absicherung bei Eintritt in den Ruhestand?

Anwartschaft: Unterschiede zwischen großer und kleiner Anwartschaft bei Heilfürsorge?

Unterschiede Beihilfe der Länder und des Bundes

Für Beamte ist es besonders wichtig, die jeweiligen geltende Beihilferegelungen zu berücksichtigen. Die Höhe der Beihilfe und die konkreten Voraussetzungen sind nicht bundesweit identisch.

Auch bei einem späteren Wechsel des Dienstherrn oder Bundeslandes können sich die Rahmenbedingungen verändern.

Deshalb sollte eine Beratung immer die persönliche Situation und den konkreten Dienstherrn, sowie die Beihilfevorschriften berücksichtigen.

Individuelle oder pauschale Beihilfe?

Neben der individuellen Beihilfe gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe. Dabei beteiligt sich der Dienstherr unter bestimmten Voraussetzungen an den monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen.

Die Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland und Dienstherrn. Die Entscheidung für eine Form der Beihilfe kann langfristige Auswirkungen haben und sollte deshalb sorgfältig geprüft werden.

Wer vor dieser Entscheidung steht, sollte sich nicht allein vom aktuellen Monatsbeitrag leiten lassen.

In der Regel sind aber der überwiegende Teil der Beamten in der individuellen Beihilfe versichert und profitieren von den Vorteilen der Privaten Krankenversicherung.

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Kosten der Krankenversicherung für Beamte

Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Beamte?

Ist die PKV für Beamte günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung?

Was übernimmt die Beihilfe?

Muss ein Beamter zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen?

Was ist der Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe?

Ist die Heilfürsorge kostenlos?

Was kostet die PKV für einen Beamtenanwärter?

Warum sind manche PKV-Tarife für Beamte besonders günstig?

Ist der günstigste PKV-Tarif automatisch der beste?

Steigt der Beitrag der privaten Krankenversicherung im Alter?

Was passiert mit der Krankenversicherung im Ruhestand bei Beamten?

Brauche ich als Polizist mit Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?

Brauche ich als Soldat der Bundeswehr mit Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?

Kann ich die Krankenversicherung für Beamte oder Anwartschaft online abschließen?

Warum DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert?

Ihr Ansprechpartner für Beamte und den Öffentlichen Dienst

Die Krankenversicherung von Beamten ist komplexer als ein gewöhnlicher Krankenversicherungsvergleich.

Beihilfe, Heilfürsorge, Dienstherr, Bundesland, Familienstand, Besoldung, Gesundheitszustand und persönliche Leistungswünsche müssen zusammen betrachtet werden. Genau darauf sind wir als ÖD-Berater spezialisiert und ausgebildet.

Als Agentur der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg konzentrieren wir uns auf die Absicherung von Beamten, Beamtenanwärtern und Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Mit den Versicherungsprodukten und Versicherungslösungen der DBV erhalten Sie genau auf Ihre Beamtenlaufbahn zugschnitte Angebote.

Zu unseren Kunden gehören unter anderem:

  • Polizeibeamte
  • Zollbeamte
  • Feuerwehrbeamte
  • Justizvollzugsbeamte
  • Finanzbeamte
  • Berufssoldaten
  • Lehrer und Referendare
  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Lebenszeit
  • Beamtenanwärter

Unsere Beratung: Persönlich, transparent und digital

Unser Anspruch ist es, Sie verständlich, vollumfänglich und transparent zu beraten:

  • Was kostet Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung?
  • Was leistet sie?
  • Welche Kosten übernimmt die Beihilfe?
  • Welche Leistungen übernimmt die PKV?
  • Was passiert bei Heilfürsorge?
  • Unterschiede von kleiner und großer Anwartschaft?
  • Warum benötige ich eine Pflegepflichtversicherung bei Heilfürsorge?
  • Und wie sieht Ihre Absicherung später im Ruhestand aus?

Dabei beraten wir Sie persönlich in unserer Agentur in Freiberg oder bequem online.

Unsere Beratung ist:

  • persönlich
  • ehrlich
  • transparent
  • verständlich
  • individuell
  • digital
  • deutschlandweit möglich

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein unverbindliches persönliches Angebot, das auf Ihre berufliche und private Situation abgestimmt ist.

Orangefarbenes Kreissymbol mit kleinem „i“

Krankenversicherung für Beamte berechnen lassen

Sie möchten wissen, wie viel Ihre Krankenversicherung als Beamter tatsächlich kostet?

Dann lassen Sie uns gemeinsam Ihre persönliche Situation betrachten.

Ob Beamtenanwärter, Referendar, Polizeibeamter, Lehrer, Feuerwehrbeamter, Zollbeamter oder Beamter auf Lebenszeit – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation und erklären verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg

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Persönlich. Ehrlich. Transparent. Verständlich.

Ein lächelnder Mann in dunkelblauem Hemd steht vor grauem Hintergrund neben dem Schriftzug „Wir sind Ihr Spezialist für den Öffentlichen Dienst.“
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