✅Kleine Anwartschaft
- bei Aktivierung (Eintritt Pension/Aktivierung der Beihilfe) keine erneute Gesundheitsprüfung des Kunden notwendig
- bei Aktivierung ist das aktuelle Eintrittsalter des Kunden für die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung/Beihilfe maßgebend
- niedriger Beitrag während der gesamtem Anwartschaftszeit, da keine Altersrückstellungen gebildet werden
- höherer Beitrag im Alter bei Aktivierung der Krankenversicherung durch das „aktuelle“ Eintrittsalter
